Hiermit hast Du Dich befasst?
http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung
Da weder direkt noch indirekt der Betrieb eines WLAN Routers
in dem Artikel erwähnt wird, kannst Du doch sicher mal einen
Zusammenhang herstellen, oder?
Wenn jemand über Deinen WLAN-Zugang surft und illegale Handlungen begeht, dann haftest Du dafür - eben aufgrund der Störerhaftung. Siehe auch http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/firewall/news/…
Ich hatte nur nach „Störerhaftung“ bei Wikipedia gesucht, da ich annahm, daß WLAN darin mit behandelt wird. Sorry. 
Als Software-Lösung wäre dann sicher eine Art „Internet Kisok
Software“ wie z.B. http://www.sitekiosk.com/ oder ähnliches
anzuraten.
Warum eine Kiosk Software? Wenn ich das richtig verstanden
habe, dann soll lediglich ein Zugang zum Internhet zur
Verfügung gestellt werden, nicht jedoch der dazugehörige
(Kiosk)PC).
Je nach Ausstattung geht das mit vorhandener Hardware oder Geräten der Gäste. Du wolltest ja auch die Internetnutzung abrechnen und das geht am besten mit solchen Programmen - wobei ich das genannte nur beispielhaft erwähnte, nicht als tatsächliche Lösung.
Technisch gesehen realisiert man den gewünschten Zugang über
ein sog. „captive portal“. Also eine Webseite, auf die jeder
umgeleitet wird, der noch nicht angemeldet ist. Dort muss man
ein Passwort eingeben, um ins Internet zu gelangen.
Schon klar, wie beim T-Com Hotspot auch. Und sowas funzt eben über so eine Kiosk Software.
Vorher wird der Gast gebeten, sich ein solches Passwort
abzuholen. Dabei kann man registierten, wer welches Passwort
hat(te) und im Zweifelsfall dann einem Staatsanwalt Auskunft
erteilen, so das denn jemals notwendig werden sollte.
Datenspeicherung ist da natürlich genauso nötig, wie bei „den Großen“ eben aus genau diesen Gründen. Die Gäste sollten natürlich darauf hingewiesen werden.