Wo steht es, daß der Mieter nach Auszug, aber vor Mietvertragsende, dem Vermiter Schlüssel geben muß, damit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen können? Mieter wohnt also nicht mehr da.
Normalerweise steht es im Mietvertrag, dass der Mieter den Zugang mit Mietinteressenten oder auch dem Vermieter zu den üblichen Geschäftszeiten, den Zugang zur Wohnung ermöglichen muss, aber nach vorheriger Absprache. Schlüssel muss er dem Vermieter nicht aushändigen.
Ansonsten ist dies auch in der Rechtssprechung verankert.
MfG Roland Ritt
Hallo,
das ist nicht ganz richtig:
Wenn Sie definitiv ausgezogen sind , die Wohnung also komplett leer von persönlichen Sachen ist und Sie die
Wohnung nicht regelmäßig mehr betreten, gibt es die REgelung, dass Sie den Schlüssel zurückgeben sollen.
Grund ist, dass der Vermieter eventuelle Schäden von der Wohnung abwenden kann, weil er sie dann regelmäßig kontrollieren muss.
Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie doch ein paar wenige persönliche Sachen da und erklären, dass Sie sich dort noch regelmäßig einfinden bis zum Mietende.
Dann muss der Vermieter jeden Nachmietertermin mit Ihnen zu normalen Geshcäftszeiten mind. 4 Tage vorher absprechen!
Noch Fragen?
LG Diana