Guten Tag,
in einem Haus befanden sich 2 Fahrstühle.
Einer war ebenerdig erreichbar, der andere über 5-6 Treppenstufen.
Nach Umbaumaßnahmen würde der zugang zum Ebenerdigen verperrt.
In diesem Zugang ist jetzt ein Friseur !
Jetzt ist der Nebeneingang mit dem anderen Fahrstuhl als einziger Eingang verfügbar.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung wird an den Treppenstufen auch nichts gemacht.
Im Haus befinden sich mehrere Frauen mit Kleinkinder die jeden Tag den Kinderwagen rauf und runter tragen müssen ( 25-30 Kg !)
Darf sowas überhaupt geschehen, dass solche Umbaumaßnahmen zur Verschlechterung der Wohnqualität führen ?
Vor ca. 1 Jahr wohnte hier auch eine Frau die MS hatte und im Rollstuhl fuhr, sie zog allerdings schon vorher aus.
Wie ist eure Meinung dazu
Gruß
Hallo,
Darf sowas überhaupt geschehen, dass solche Umbaumaßnahmen zur
Verschlechterung der Wohnqualität führen ?
Ich sehe nicht, dass der VM an seinem Eigentum etwas gemacht
hätte was nicht legal wäre.
Ob hier eine objektive relevante Verschlechterung der
Wohnqualität vorliegt müsste (gerichtlich) geklärt werden.
Die betroffenen Mieter sollten sich zusammentun und sich
gemeinsam beraten lassen.
ich vermute mal, dass sich hier auch der Mietzins bez.
Modernisierung erhöhen soll?
Es gibt allerdings auch Verschlechterungen die man _während
der Umsetzung_ gerichtlich stoppen lassen kann:
http://www.test.de/Wohnungsmodernisierung-Mehr-Miete…
Die hier geschilderten Fälle waren aber innerhalb der gemieteten Wohnungen.
Vor ca. 1 Jahr wohnte hier auch eine Frau die MS hatte und im
Rollstuhl fuhr, sie zog allerdings schon vorher aus.
Wie ist eure Meinung dazu
Hat der VM da mit seinem Vorhaben der Umbaumaßnahmen
(Modernisierung?) noch gewartet, bis die kranke Dame
ausgezogen war, denn sicher stand das Konzept darüber schon
länger vorher fest, sowas wird ja schon eine Weile geplant?
Gruß
M.
Hallo !
Ich sehe auch eine Beeinträchtigung der Mietsache,die m.E. nach eine Mietminderung nach sich ziehen könnte.
Denn gemietet wurde mit Aufzug und ebenerdigem Zugang.
Das ist nun nicht mehr gegeben,die Nutzung ist eingeschränkt,eben erschwert,siehe Kinderwagen und alle sonstigen Transporte .
Grundsätzlich hätte man wohl keinen Anspruch auf Zugang ohne Stufen,aber hier war er vorhanden und fiel später weg.
Das ist etwas anderes.
Ein Mieter,der auf Rollstuhl angewiesen wäre,hätte berechtigterweise Einspruch gegen den Umbau mit Stufen einlegen können und sicher auch recht bekommen.
mfG
duck313
Bauordnungsrecht ist Landesrecht
…so als Tipp (in zweierlei Hinsicht).