Zugang zum Hausanschlußraum

Hallo,

in meinem Mietshaus gibt es einen Hausanschlußraum. In diesem befinden sich die Elektrozähler und die Heizung. Bisher konnten wir diesen Raum mit unserem Hausschlüssel betreten. Nun hat der Vermieter das Schloss gewechselt.

Da ich die dumme Angewohnheit habe jeden 1. im Monat die Zählerstände aufzuschreiben, fehlt mir nun einer.

Frage, muss mir der Vermieter Zugang zu diesem Raum gewähren bzw. kann ich fordern, dass er mit den Zählerstand monatlich mitteilt?

Grüße

Thomas

Hi,

in meinem Mietshaus gibt es einen Hausanschlußraum. In diesem
befinden sich die Elektrozähler und die Heizung. Bisher
konnten wir diesen Raum mit unserem Hausschlüssel betreten.
Nun hat der Vermieter das Schloss gewechselt.

Da ich die dumme Angewohnheit habe jeden 1. im Monat die
Zählerstände aufzuschreiben, fehlt mir nun einer.

Frage, muss mir der Vermieter Zugang zu diesem Raum gewähren
bzw. kann ich fordern, dass er mit den Zählerstand monatlich
mitteilt?

Wie bei so vielem hilft hier ein Blick in den Mietvertrag. Ist dieser Versorgungsraum mitgemietet? Ist ein Zugang zu den Zähleinrichtungen vorgesehen?

Weiterhin hat der VM eine Sicherungspflicht zB wegen Brandschutz die Türen etsprechend zu sichern.

Vielleicht teilt der VM auch den Grund an den M mit, wenn höflich gefragt wird.

Mit ein bißchen Argumentationsgeschick könnte den VM die Last den Stromableser die Türe zu öffnen abgenommen werden.

vlg MC