Zugang zum Sicherungskasten

Muss ein Mieter Zugang zum Sicherungskasten haben?

Folgender Fall soll sich zugetragen haben:

In einer Wohnung ist die Sicherung herausgesprungen, nachdem der Mieter ein Gerät angeschlossen hat.
Der Sicherungskasten befindet sich aber im Treppenhaus der Nachbarwohnung, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt. Folge: Der Mieter verbleibt ohne Strom, solange bis er den Nachbarn erreichen kann.

Hat der Mieter ein Recht darauf, einen Schlüssel für das Treppenhaus des Nachbarn zu erhalten, oder muss er warten, bis er den Nachbarn erreichen kann?

Der Sicherungskasten befindet sich aber im Treppenhaus der
Nachbarwohnung, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt.
Hat der Mieter ein Recht darauf, einen Schlüssel für das

Natürlich sollte der Mieter Zugang zum Sicherungskasten haben.

Der Sicherungskasten befindet sich aber im Treppenhaus der
Nachbarwohnung, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt.
Hat der Mieter ein Recht darauf, einen Schlüssel für das

Natürlich sollte der Mieter Zugang zum Sicherungskasten haben.

Hallo allerseits,

Gegenfrage an die Experten:
Ist es eigentlich Zulässig, daß der Sicherungskasten in der Nachbarwohnung ist?
Wenn das mein Kasten wäre und der Nachbar in Urlaub ist, würde ich die feuerwehr holen und die Tür eintreten lassen (Brandgefahr, also müßen die ran)
Gruß
Sticky

Feuerwehr?
Hallo,

Ist es eigentlich Zulässig, daß der Sicherungskasten in der
Nachbarwohnung ist?

Er muß zugänglich sein. Wenn jemand an der falschen Stelle angefasst hat oder ein Gerät Feuer gefangen hat, muß man schließlich den Strom abstellen können - wie sollte man denn sonst ohne Gefahr löschen? Ich würde da mal einen Elektriker vor Ort besichtigen lassen und den Vermieter darauf aufmerksam machen, daß das nicht so geht.

Wobei es sich natürlich um die Hauptsicherung des Hauses handeln könnte (‚Panzersicherung‘, im verplombten Hausanschlusskasten), das wäre dann was ganz anderes. Und die sollte eigentlich nur bei gröberen Basteleien fliegen.

Btw., in den östlichen Bundesländern ist diese Sicherung grundsätzlich AUSSEN am Haus angebracht. So kann die Feuerwehr ggf. den Strom abschalten, bevor sie mit dem großen Wasserschlauch loslegt.

Wenn das mein Kasten wäre und der Nachbar in Urlaub ist, würde
ich die feuerwehr holen und die Tür eintreten lassen
(Brandgefahr, also müßen die ran)

Das ist natürlich Unsinn, es gibt keine Brandgefahr durch eine rausgeflogene Sicherung. Den Einsatz würdest Du wohl selber bezahlen. Und die Tür gleich mit.

Gruß
Axel

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Wenn das mein Kasten wäre und der Nachbar in Urlaub ist, würde
ich die feuerwehr holen und die Tür eintreten lassen
(Brandgefahr, also müßen die ran)

Das ist natürlich Unsinn, es gibt keine Brandgefahr durch eine
rausgeflogene Sicherung. Den Einsatz würdest Du wohl selber
bezahlen. Und die Tür gleich mit.

Hallo Axel,

Ich ging natürlich vom extremfall aus, daß eine Sicherung mal ausnahmsweise nicht rausfliegen würde und die Leitung wegschmilzt.
(kann durchaus passieren, wenn hobby-DAU-Elektriker rumpfuschen)
In dem Fall müßte die Feuerwehr anrücken und würde auch (mit Recht) die Tür eintreten bzw einschlagen.
Sorry, wenn ich mich vieleicht mißverständlich ausgedrückt hatte, aber das ist das Problem eines Forums, man kann im Gegensatz zum real-life nicht immer alles so ausführlich darstellen.

Gruß
Sticky

Hallo,

Ich ging natürlich vom extremfall aus, daß eine Sicherung mal
ausnahmsweise nicht rausfliegen würde und die Leitung
wegschmilzt.
(kann durchaus passieren, wenn hobby-DAU-Elektriker
rumpfuschen)
In dem Fall müßte die Feuerwehr anrücken und würde auch (mit
Recht) die Tür eintreten bzw einschlagen.

In dem Fall würde der ‚hobby-DAU-Elektriker‘ Einsatz und Tür bezahlen. Und schön wäre noch ein Bußgeld dazu, aber da ist wohl nichts vorgesehen…

Gruß
Axel

Hi,

In dem Fall würde der ‚hobby-DAU-Elektriker‘ Einsatz und Tür
bezahlen. Und schön wäre noch ein Bußgeld dazu, aber da ist
wohl nichts vorgesehen…

aber sicher doch… Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__306d…
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__306.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__306a…

Gruß Stefan

Hallo
Entgegen der wohl hier verbreiteten Meinung sucht die Feuerwehr
nicht erst einen Sicherungskasten bevor sie löscht.
Es wird draufgehalten.
Spätestens wenn die Schadensstelle durchnässt ist, merkt die Sicherung
was gerade passiert.
Sogar beim Fahrdraht der Bahn wird erstmal „nur“ ein Sicherheitsabstand eingehalten,
Aber gelöscht wird gleich.
Also, der Sicherungskasten beim Nachbarn ist der Feuerwehr erstmal wurscht.( Und im Zweifel wird spater die Hauptsicherung getrennt.)
Grüße aus Göttingen

Uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Sicherungskasten befindet sich aber im Treppenhaus der
Nachbarwohnung, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt.
Hat der Mieter ein Recht darauf, einen Schlüssel für das

Natürlich sollte der Mieter Zugang zum Sicherungskasten haben.

Hallo allerseits,

Gegenfrage an die Experten:
Ist es eigentlich Zulässig, daß der Sicherungskasten in der
Nachbarwohnung ist?

ja, ist zulässig

Wenn das mein Kasten wäre und der Nachbar in Urlaub ist, würde
ich die feuerwehr holen und die Tür eintreten lassen
(Brandgefahr, also müßen die ran)

das wäre eine Vortäuschung eines Brandfalles und somit trägst Du die Kosten der Feuerwehr. Im Urlaub sollte der Nachbar hinterlassen, wer zuständig ist und mit wem das Treppenhaus betreten werden kann.

Grüsse Günter

In dem beschriebenen Fall war es so, dass der betroffene Mieter 24 Stunden ohne Strom war.
Ich würde sagen, das ist noch zumutbar, oder?
Hätte er ab einer bestimmten Zeitspanne ohne Strom Ansprüche gegenüber dem Vermieter, weil der Sicherungskasten nicht zugänglich war?

In dem beschriebenen Fall war es so, dass der betroffene
Mieter 24 Stunden ohne Strom war.
Ich würde sagen, das ist noch zumutbar, oder?

Kaum zumutbar, wenn der Mieter mit Radiowecker sehr früh geweckt werden möchte.
Verlust des Arbeitsplatzes würde drohen.

o.T. Strafen für Bastler
Hallo,
danke für die links. Wußte ich gar nicht, daß das sogar bestraft wird, abgesehen von der Haftung.
Da muß ich ja demnächst richtig aufpassen… :wink:
Gruß
Axel

o.T. Feuerwehr und Sicherungskasten
Hallo,
danke für den Hinweis. Ein Freund von mir ist Elektriker (in Sachsen), der hat mir das so erklärt. Vielleicht ist es sogar tatsächlich mal der Gedanke dahinter gewesen, aber offensichtlich nicht notwendig.
Gruß
Axel