Zugang zur Mietsache

Hallo,

man stelle sich folgendes vor:

Es gibt zwei Reihenhausreihen welche von der Straße aus hintereinander liegen. Die Eingänge der Häuse sind jeweils „hinten“. Es kommt also erst Straße, Garten1, Haus1, Vorgarten1, Fussweg, Garten2, Haus2, Vorgaten2 und Fussweg. Zur besseren veranschaulichung hier mal eine Beispielstraße: http://maps.google.de/maps?hl=de&q=bremen%20pennigb%… (Die beiden Häuserreihen am nördlichen Ende der Straße)

Wenn Mieter1 nun ordnungsgemäß in sein Haus1 möchte, benuzt er hierfür den Fussweg1 und kommt am Garten2 vorbei. Nun ist es so, dass das Gartentor (Skizze XX) samt Türpfosten und teilweise auch der Zaun aus dem Boden gerissen ist und meistens umgekippt auf dem Fussweg1 liegen. Dies würde für den fiktiven Mieter1 sowie für seine Familie Hürdenlauf sowie Verletzungsgefahr bedeuten.

Mieter2 und der Vermieter wurden bereits mehrfach gebeten den Zaun zu reparieren. Erfolglos.

Nun die Frage:
Stellt der „versperrte“ Zugang zum Haus einen Mietmangel dar?
Wer haftet im Falle eines Sturzes/einer Verletzung?

Haus1 und Haus2 haben den selben Vermiter. (Falls relevant)

Danke + Gruß
Samy

ERGÄNZUNG
Hey,

kann oder will keiner Antworten?! =)

Hier der fiktive Fall mal vereinfacht: Muss ein Mangel an der Mietsache IN den Räumen sein?

Danke + Gruß
Samy