Frage 1: Aufgrund von Sanierungsarbeiten an den Leitungen benötigen die Handwerker Zugang zur Wohnung von Mieterin X. Diese ist tagsüber arbeiten. Muss Sie Zugang gewähren, sprich also entweder den Schlüssel abgeben oder eine Person Ihres Vertrauens vor Ort haben, damit die Handwerker zu den tagesüblichen Zeiten entsprechende Arbeiten vornehmen können?
Frage 2: Wie oft oder lange ist es Mieterin X zuzumuten, dass diese kein Wasser zur Verfügung hat, weil dieses partiell abgestellt werden muss?
Frage 1: Aufgrund von Sanierungsarbeiten an den Leitungen
benötigen die Handwerker Zugang zur Wohnung von Mieterin X.
Diese ist tagsüber arbeiten. Muss Sie Zugang gewähren, sprich
also entweder den Schlüssel abgeben oder eine Person Ihres
Vertrauens vor Ort haben, damit die Handwerker zu den
tagesüblichen Zeiten entsprechende Arbeiten vornehmen können?
Natürlich muss sie Zugang gewähren,den Schlüssel den Handwerkern geben muss sie nicht. Aber dafür sorgen,das ein Nachbar etwa es macht und ggf. auch mal nach dem rechten sieht,wenn man selbst berufstätig ist.
Frage 2: Wie oft oder lange ist es Mieterin X zuzumuten, dass
diese kein Wasser zur Verfügung hat, weil dieses partiell
abgestellt werden muss?
Da gibts keine Zahl. Die Erschwerniss „Kein Wasser“ kann man ja als Mietminderung geltend machen. Allerdings,wenn man tagsüber nicht da ist und abends wieder angestellt wird,dann hält sich der Schaden m.E. in Grenzen. Ist dann abends etwa das Bad nicht nutzbar,dann wäre das schon stärker zu berücksichtigen.