Zugangsmöglichkeit zum Stromzähler

Hallo! In unserem Haus mit rd. 30 Mietparteien sind die Stromzähler in eunem Raum im EG in einem Extra-Schrank mit Glasscheibe, nicht zugänglich für uns Mieter. Die Verwaltung mit dem passenden Schlüssel ist 20 KM entfernt und am Wochenende und Nachts nicht zu erreichen. Ein Elektromonteur, der einmal beim Zählerkasten arbeitete, sagte mir, dass ich einen Anspruch auf freien Zugang zum Zähler haben müßte. Das würde heißen, dass man mir und jeweils auch den anderen Mietern, einen Schlüssel zu Zählerraum geben müßte. Ich meine mich zu nerinnern, dass er noch sagte, dass das in den Statuten des Stromlieferanten verlangt wird. Der Vermieter weigert sich aber, wahrscheinlich wegen der Kosten für die Schlüssel. Der E-Monteur sagte noch dazu, dass wenn mal ein Brand ausbricht, muß man der Feuerwehr auch den Zugang ermöglichen.
Frage: Wer hat Recht? Der Monteur oder der Vermieter.
Für eine fundierte Antwort bedanke ich mich im Voraus. Egmaas

Hallo,
das wäre eher eine Frage fürs Rechtsbrett, da FAQ:1129 nicht beachtet wurde, kann sie nicht verschoben werden.
Man muß seinen Zähler regelmäßig (etwa monatlich) ablesen können, dazu muß man dann eben einen Termin mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister aushandeln.
Da im Anschlußraum meist auch einiges der Haustechnik ist, wäre es nicht gut, wenn da jeder aus dem Haus rein könnte bzw. man müste einen großen Aufwand treiben die ganzen Schränke extra zu sichern.
Zusätzlich geht einen der Zähler des Nachbarn nichts an, da die alle in einem (oder mehreren) Schränken sind, gibt sich das selbe Problem wie bei der Haustechnik.
Die Feuerwehr hat entweder einen Schlüssel (was, wo, wie lasse ich offen) oder sie verschafft sich einfach Zugang. Die neue Türe spielt bei einem Einsatz, bei dem das nötig ist, bei der Versicherung auch keine Rolle mehr.

Cu Rene

Hallo! In unserem Haus mit rd. 30 Mietparteien sind die
Stromzähler in eunem Raum im EG in einem Extra-Schrank mit
Glasscheibe, nicht zugänglich für uns Mieter. Die Verwaltung
mit dem passenden Schlüssel ist 20 KM entfernt und am
Wochenende und Nachts nicht zu erreichen. Ein Elektromonteur,
der einmal beim Zählerkasten arbeitete, sagte mir, dass ich
einen Anspruch auf freien Zugang zum Zähler haben müßte.

Der Netzbetreiber hat diesen Anspruch. Und wozu?

Zu Recht!

http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/te…

Punkt 7.3:
„Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder
Bereichen untergebracht,…“

Punkt 5.6 (Hausanschlusskasten)
„Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei
zugänglich und sicher bedienbar angeordnet.“

hi,

… Ein Elektromonteur,
der einmal beim Zählerkasten arbeitete, sagte mir, dass ich
einen Anspruch auf freien Zugang zum Zähler haben müßte.

Verwechslung! Der Anspruch besteht auf ZUgang zu seinem Sicherungskasten. Die Zähler sind IMMER im Zählerraum eingesperrt.

… Der E-Monteur sagte noch dazu, dass wenn mal ein
Brand ausbricht, muß man der Feuerwehr auch den Zugang
ermöglichen.

Damit hat er wieder Recht. Der E-Raum muss ein Einheitsschloss haben, zu dem der Elektronotdienst oder zB die Feuerwehr Zugang hat.

Gruss