Üblicherweise lädt eine Kabelgesellschaft ihre Technik nicht
einfach so auf einem fremden Grundstück ab, sondern macht
einen Vertrag mit dem Eigentümer. Der gewährt der
Kabelgesellschaft in einer Grundstückseigentümererklärung
Was ist denn bitte eine „Grundstückseigentümererklärung“
Das ist eine Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Netzbetreiber.
Dort ist geregelt, wie das Grundstück durch den Netzebetreiber genutzt werden darf. Dort werden auch Betretungsrechte geregelt, z.B. für Kontrollen oder Reparaturen.
und
welchen Bezug hat sie dann zu den Verträgen der einzelnen
Mieter mit dem jeweiligen Besitzer der Wohnung?
Beim Kauf gehen die Pflichtenb auf den neuen Eigentümer über.
Für den Mieter dürfte das nicht gelten. Denn der hat ja keinen Vertrag mit dem Netzebetreiber und ist nicht Eigentümer.
Hier würde der Netzbetreiber wohl den Eígentümer anschreiben, dass er gemäß Eigentümererklärung Zugang zum Kabelnetz haben wolle und Zutritt in die Wohnung Müller benötige.
Dann würde das in Standardmietverträgen geregelte Zutrittsrecht des Vermieters greifen.
Betrachtet das mal von der Seite des Netzbetreibers:
In vielen Häusern besteht eine Verkabelung, die das gezielte und am Übergabepunkt kontrollierbare Abklemmen einzelner Wohnungen nicht ermöglicht.
Da ist das Interesse, alle Jahre mal nachzuschauen, ob die Plombe an der wohnungseigenen Antennendose noch da ist, schon berechtigt.
Was wäre, wenn der Netzbetreiber dieses Recht nicht durchsetzen könnte? DAS würde sich schnell herumsprechen.
Nur in der Form eines unangekündigten Überrumpelungsbesuchs kann da wohl kaum ein Recht bestehen.