Zugangsrecht für Kabel Deutschland

Hallo,

ist man Grundsätzlich dazu verpflichtet einen „Medienberater“ von Kable Deutschland in die Wohnung zu lassen um die Plombe an der Anschlussdose zu überprüfen. Auch wenn Begriffe wie „nachvertraglich wirkende Nebenpflicht“ (wer hatte hier jemals einen Vertrag???) im Anschreiben stehen. Seit wann ist man nun theoretisch Verpflichtet Vertreter in seine Wohnung zu lassen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten

Es gibt keine Pflicht den Medienberater in seine Wohnung zu lassen!

Es gibt keine Pflicht den Medienberater in seine Wohnung zu
lassen!

Üblicherweise lädt eine Kabelgesellschaft ihre Technik nicht einfach so auf einem fremden Grundstück ab, sondern macht einen Vertrag mit dem Eigentümer. Der gewährt der Kabelgesellschaft in einer Grundstückseigentümererklärung üblicherweise einige Rechte ein. Bevor man also laut „darf er nich“ schreit, sollte man erstmal prüfen, wie die Sachlage ist.

DW.

Hallo

ist man Grundsätzlich dazu verpflichtet einen „Medienberater“
von Kable Deutschland in die Wohnung zu lassen um die Plombe
an der Anschlussdose zu überprüfen. Auch wenn Begriffe wie
„nachvertraglich wirkende Nebenpflicht“ (wer hatte hier jemals
einen Vertrag???) im Anschreiben stehen. Seit wann ist man nun
theoretisch Verpflichtet Vertreter in seine Wohnung zu lassen?

Geht es wirklich um die Anschlussdose in einer einzelnen Wohnung? Oder den Hauptübergabepunkt im Keller? Üblicherweise hört das Eigentum und die Rechte der Kabelgesellschaft am HÜP auf, alles danach gehört dem Hausbesitzer/Mieter. Es ist durchaus möglich, dass die Kabelgesellschaft das Recht hat, am HÜP zu „arbeiten“, in einer Wohnung eher nicht.

Und ein Vertrag wurde garantiert irgendwann einmal vom (ursprünglichen) Eigentümer des Hauses gemacht.

Gruß,
DW.

Es gibt keine Pflicht den Medienberater in seine Wohnung zu
lassen!

Dem möchte ich mich anschließen.

Üblicherweise lädt eine Kabelgesellschaft ihre Technik nicht
einfach so auf einem fremden Grundstück ab, sondern macht
einen Vertrag mit dem Eigentümer. Der gewährt der
Kabelgesellschaft in einer Grundstückseigentümererklärung

Was ist denn bitte eine „Grundstückseigentümererklärung“ und welchen Bezug hat sie dann zu den Verträgen der einzelnen Mieter mit dem jeweiligen Besitzer der Wohnung?

üblicherweise einige Rechte ein.
Bevor man also laut „darf er
nich“ schreit, sollte man erstmal prüfen, wie die Sachlage
ist.

Warum sich die Mühe machen? Der „cable-guy“ möchte doch etwas, er soll sein Zutrittsrecht doch mal erklären!

LG
Der Kater

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Hallo DW,

Und ein Vertrag wurde garantiert irgendwann einmal vom
(ursprünglichen) Eigentümer des Hauses gemacht.

Dann soll der gute Mensch von Kabel Deutschland zum ürsprünglichen Eigentümer gehen.
Solange der jetzige Eigentümer der Immo keinen Vertrag mit Kabel D hat oder hatte kann der viel wollen!
Nur so aus eigener Erfahrung: bei uns hat er nach dem dritten vergeblichen Besuch aufgegeben…

Grüße,
Tinchen

Hallo,

ist man Grundsätzlich dazu verpflichtet einen „Medienberater“
von Kabel Deutschland in die Wohnung zu lassen

Das ist das dumme Geschwafel von den sog. Medien"beratern" was nicht mehr sind als Drückerkolonnen. Die schauen dann deine TV-Dose an und erzählen dir dann aus einem Buch die Märchen a - z, um dich zum Wechsel zu Kabel Deutschland zu überreden.

Ich hatte mal einen bei mir zu Hause (sorry - vor der Türe) und hatte meinen rießen Spaß mit dem. Es hatte sogar einen „Ausweis“ auf welchem auf der Rückseite stand, dass er das Recht hätte, meine Wohnung zu betreten. Voll Lustig!! Er drohte sogar mit der Rechtsabteilung von Kabel Deutschland, wenn ich ihn nicht in die Wohnung lassen.

Nachdem ich den Hörer dann in der Hand hatte und die Tel.Nr. von Kabel Deutschland wählte, hat er sich aus dem Staub gemacht. LOL

Gruß
Falke

Üblicherweise lädt eine Kabelgesellschaft ihre Technik nicht
einfach so auf einem fremden Grundstück ab, sondern macht
einen Vertrag mit dem Eigentümer. Der gewährt der
Kabelgesellschaft in einer Grundstückseigentümererklärung

Was ist denn bitte eine „Grundstückseigentümererklärung“

Das ist eine Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Netzbetreiber.
Dort ist geregelt, wie das Grundstück durch den Netzebetreiber genutzt werden darf. Dort werden auch Betretungsrechte geregelt, z.B. für Kontrollen oder Reparaturen.

und
welchen Bezug hat sie dann zu den Verträgen der einzelnen
Mieter mit dem jeweiligen Besitzer der Wohnung?

Beim Kauf gehen die Pflichtenb auf den neuen Eigentümer über.

Für den Mieter dürfte das nicht gelten. Denn der hat ja keinen Vertrag mit dem Netzebetreiber und ist nicht Eigentümer.

Hier würde der Netzbetreiber wohl den Eígentümer anschreiben, dass er gemäß Eigentümererklärung Zugang zum Kabelnetz haben wolle und Zutritt in die Wohnung Müller benötige.
Dann würde das in Standardmietverträgen geregelte Zutrittsrecht des Vermieters greifen.

Betrachtet das mal von der Seite des Netzbetreibers:
In vielen Häusern besteht eine Verkabelung, die das gezielte und am Übergabepunkt kontrollierbare Abklemmen einzelner Wohnungen nicht ermöglicht.
Da ist das Interesse, alle Jahre mal nachzuschauen, ob die Plombe an der wohnungseigenen Antennendose noch da ist, schon berechtigt.

Was wäre, wenn der Netzbetreiber dieses Recht nicht durchsetzen könnte? DAS würde sich schnell herumsprechen.

Nur in der Form eines unangekündigten Überrumpelungsbesuchs kann da wohl kaum ein Recht bestehen.

Hallo,

ist man Grundsätzlich dazu verpflichtet einen „Medienberater“
von Kable Deutschland in die Wohnung zu lassen um die Plombe
an der Anschlussdose zu überprüfen.

Berater prüfen nicht. Berater kommen auf Bestellung und empfehlen.

Es gibt keine Pflicht den Medienberater in seine Wohnung zu
lassen!

Üblicherweise lädt eine Kabelgesellschaft ihre Technik nicht
einfach so auf einem fremden Grundstück ab, sondern macht
einen Vertrag mit dem Eigentümer. Der gewährt der
Kabelgesellschaft in einer Grundstückseigentümererklärung
üblicherweise einige Rechte ein. Bevor man also laut „darf er
nich“ schreit, sollte man erstmal prüfen, wie die Sachlage
ist.

Wenn es sich um einen Techniker handelt, magst du Recht haben, aber kein Vermieter hat das Recht, einen Mieter zur Beratung zu zwingen. Medienberater ist wohl ein neues Wort für Haustürgeschäftemacher.

Wenn es sich um einen Techniker handelt, magst du Recht haben,
aber kein Vermieter hat das Recht, einen Mieter zur Beratung
zu zwingen. Medienberater ist wohl ein neues Wort für
Haustürgeschäftemacher.

Ist doch einfach:

Der Termin wird vereinbart.
Der Vertreter des Netzbetreibers macht seine Kontrolle.
Macht er dann ein Verkaufsgespräch, dann flöge er achtkantig aus der Wohnung.

Man würde dem Netzbetreiber eine bösen Brief schreiben, dass man seinen Mietern zwar eine Kontrolle ihrer ungenutzten Kabeldosen zumuten müsse, dass man aber entsetzt sei, dass unter der vorgeblichen Kontrolle ein Verkaufsgespräch geplant gewesen sei.

Man zöge daraus die Konsequenz, dass man zukünftig bei Kontrollterminen nur dann bereit wäre, mit den Mietern Termine abzusprechen, wenn sich der Netzbetreiber im Vorfeld verpflichten würde, dabei kein Verkaufsgespräch zu starten.

Ist doch einfach:

Der Termin wird vereinbart.

Falscher Schritt. Dann ist es kein Haustürgeschäft mehr, wenn irgendwas abgeschlossen wird…

Der Vertreter des Netzbetreibers macht seine Kontrolle.
Macht er dann ein Verkaufsgespräch, dann flöge er achtkantig
aus der Wohnung.

Es ist aber nicht jeder Mensch so. Der Vertreter erzählt dann, dass die Plombe nicht mehr den Richtlinien entspricht und für 20 Euro ausgetauscht werden muss irgend so einen Sch*
Wie will man als Otto-Normalverbraucher nun erkennen, ob das korrekt ist.

Man würde dem Netzbetreiber eine bösen Brief schreiben, dass
man seinen Mietern zwar eine Kontrolle ihrer ungenutzten
Kabeldosen zumuten müsse, dass man aber entsetzt sei, dass
unter der vorgeblichen Kontrolle ein Verkaufsgespräch geplant
gewesen sei.

Es ist viel einfacher. Ein Berater ist ein Berater. Der berät.

Will der Fragesteller beraten werden? Ein Anruf beim Vermieter oder den Nachbarn wäre wahrscheinlich auch nicht falsch.

Betrachtet das mal von der Seite des Netzbetreibers:
In vielen Häusern besteht eine Verkabelung, die das gezielte
und am Übergabepunkt kontrollierbare Abklemmen einzelner
Wohnungen nicht ermöglicht.
Da ist das Interesse, alle Jahre mal nachzuschauen, ob die
Plombe an der wohnungseigenen Antennendose noch da ist, schon
berechtigt.

Das Interesse mag berechtigt sein, aber da muss der Vermieter eingebunden werden und ein Techniker geschickt werden.

Und dann kann der Vermieter immer noch Nein sagen.

Kein Unternehmen hat das Recht auf Kontrolle in der Wohnung. Selbst Wasser, Heizung usw. kann abgelehnt werden. Dann muss geschätzt werden.

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