Zugausfall - keine Erstattung der Mehrkosten wegen Autonutzung?

Hallo,
angenommen A hat ein Bahnticket aber sein Zug (sowie mehrere später fahrende Züge) fallen aus und er fährt deshalb die Strecke mit dem eigenen Auto. Das kostet aber mehr - hat er ein Recht auf eine (teilweise) Erstattung der Mehrkosten?

Gruß und Dank
Desperado

Mehrkosten von wem?
Wenn vom Arbeitgeber dann ja wenn von der Bahn dann kann man´s ja probieren aber wenn das z.B. wegen des Sturms vor paar Tagen war, wird die sich u.U. auf höhere Gewalt rausreden wollen oder sogar können. ramses90

Moin!

Die Bahn erstattet dir dein Ticket, Punkt.

Wenn du dich entscheidest, einen Helikopter zu chartern, tritt sie dafür kaum ein. Auch nicht für ein Auto, das angeblich teurer sein soll als die Bahnfahrt. Wie würdest du das begründen wollen?

Gruß, Diva

Hallo!

Wenn dieser Zeit-online-Artikel zutrifft http://www.zeit.de/reisen/2013-09/bahn-entschaedigung-hoehere-gewalt kann sich die Bahn nicht auf höhere Gewalt berufen. Aber wenn ich richtig verstanden habe, geht es dem Fragesteller nicht oder nicht nur um die Erstattung des Fahrpreises. Er will darüber hinaus die durch Nutzung des eigenen Autos entstandenen Mehrkosten von der Bahn erstattet bekommen. Meine Mutmaßung zu solchem Ansinnen wird dem Fragesteller nicht helfen.

Gruß
Wolfgang

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Grundsätzlich ja, es gibt aber einen Höchstbetrag ( 80 €) und ist an Bedingungen geknüpft, die man vorher angehen muss.
Man muss zwingend bei der Bahn nachfragen, was man machen soll, ob die Bahn nicht Ersatzverkehr anbietet usw.
In bestimmten Fällen gibt sie auch Taxi-Gutscheine aus, nur als Beispiel.

Info:

Damit, dass der Fahrgast bei Zugausfällen unter bestimmten Umständen immer ein Anrecht auf Erstattung der Kosten (bis zur Höhe von 80 €) hat, die ihm aus der Benutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Fernbus, Taxi, Flugzeug, Helikopter) erwachsen.

Der Pkw, mit dem die Vollkosten / km bei Auslastung mit einer Person nicht mehr ausmachen als der Normalpreis bei der Bahn, ist noch nicht erfunden worden.

Schöne Grüße

MM

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Es sei denn, ein solcher Kontakt ist nicht möglich, so wie das bei der Orkan-Situation in sehr vielen Fällen war.

Wichtiger ist die Einschränkung

bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann,

die je nach Strecke nicht gegeben war, wenn für später am selben Tag noch verkehrende Züge Umleitungen eingerichtet waren.

Schöne Grüße

MM

Nun, ich sehe das so, dass die Bahn geht einen Beförderungsvertrag für die Nutzung der Bahn zwischen A und B. ein, und wenn diese Beförderung nicht stattfindet erstattet sie die Kosten die hierfür entstanden sind , sprich das Ticket.

Die Bahn verspricht mit dem Kauf des Zugtickets wohl kaum, dass sie den Fahrgast egal wie, egal was es kostet, von A nach B bringt. Insofern ist es das Privatvergnügen des TE, sein Auto zu benutzen.

but IANAL

Servus,

ANAL oder nicht - auch dieser Beförderungsvertrag ist Bedingungen unterworfen. Und einen kleinen Auszug aus diesen Bedingungen habe ich grade eben genannt.

Es ist also keineswegs abwegig, von der Bahn eine Erstattung der (nicht nur Mehr-)kosten der PKW-Fahrt zu verlangen, wenn die übrigen Bedingungen dafür erfüllt sind, was an dem Orkantag durchaus gegeben sein könnte.

Schöne Grüße

MM

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