Zugausfall - Witterungsbedingungen - Ticket gekauf

Hallo,

Ich stehe am bahnschalter.

Mein Zug faellt den ganzen Tag aus - ich Sitze fest. Alles Zuege fallen weiterhin aus. Ich hab Schule - hab ich Anrecht auf eine Bescheinigung der Bahn? Wie weit hab ich anspruch auf Ersatzleistungen? Ich hab das Ticket ueber Vogtlandbahn geloest, kann damit aber auch RE benutzen.

Hoffe Ihr koennt mir Auskunft geben oder sagen an wen ich mich wenden kann. Tele, verband, etc.

Hab ich evtl Anspruch auf taxi oder bus? Zahlen die mir eine wartegebuehr oder aehnliches? Betrifft Oberpfalz/Bayern.

Danke im Voraus.

hallo,
also eigentlich ist es sehr schwierig. witterungsbedingt ist niemand verantwortlich. es kann niemand dafür die verantwortung übernehmen.

aber viele zahlen die fahrscheine zurück, ob das die vogtlandbahn auch macht weiß ich nicht. die DB zahlt sie sofort zurück.

die DB versucht auf strecken ohne zugverkehr schienenersatz einzurichten wenn die straßen frei sind. ich nehme an sie sind in der nähe von weiden oder so. da soll es sehr heftig geschneit haben.

aber bescheinigung muss ihnen auch die vogtlandbahn ausstellen. oder service point.

Hallo!

Ich kann dir leider nicht allzu genau helfen, Oberpfalz/ Bayern ist nicht so meine Gegend. Ich weiß nicht, wie die regionalen Besonderheiten bei euch sind.

Grundsätzlich hast du natürlich Anspruch auf Entschädigung, das sehen schon die Fahrgastrechte vor, denen die Schienenverkehrsanbieter beigetreten sind. Ich würde mich einfach an den Fahrkartenschalter wenden oder ans Service-Team des jeweiligen Anbieters.
Viel Glück dabei!

Schöne Grüße,
Hanniball

Info unter bahn.de/fahrgastrechte und dann den Link ->Nationaler Eisenbahnverkehr

Fällt ein Zug aus oder ist er verspätet, wird das auch von den Eisenbahnen bestätigt. Bei der Deutschen Bahn macht das i.d.R. der Service Point. Wie es die Vogtlandbahn macht kann ich nicht sagen. Manche Privatbahnen lassen die Bestätigungen auch vom DB Service Point ausstellen.

Entschädigungen sind allerdings abhängig von der Fahrkarte und vom Grund der Verspätung bzw. des Zugausfalls. Die Eisenbahnen sind nur bei eigenem Verschulden zur Entschädigung verpflichtet. Umgestürzte Bäume, Suizidfälle oder Schneeverwehungen z.B. zählen nicht dazu.

Einen schnelleres Verkehrsmittel (Bus oder Taxi) kannst Du ab voraussichtlich 20 min Verspätung am Zielbahnhof (!!!) nutzen. Die Kosten werden aber erst im Nachhinein und nur bis 80€ erstattet, allerdings nur wenn auch Anspruch darauf besteht!

Verbundfahrkarten werden nur duch die Verkehrsverbünde bearbeitet. Normale Fahrkarten werden für alle Betreiber durch ein zentrales Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Hierfür gibt es ein Formular, welches ausgefüllt mit der Fahrkarte eingeschickt bzw. am Bahnhof abgegeben werden muss. Das Formular muss grundsätzlich ausgefüllt werden wenn Du Geld haben willst, also auch zur Erstattung von Taxikosten.

Das Beste wird sein, wenn Du im Laufe der Woche mal einen Mitarbeiter am Service Point fragst. Halte Deine Fahrkarte dazu bereit. Wichtig ist auch der genaue Verlauf, wie Du fahren wolltest und dann tatsächlich (oder auch nicht) gefahren bist. Allerdings kannst Du auch das Formular online ausfüllen (siehe Link oben) und dann an das Servicecenter Fahrgastrechte schicken bzw. am Bahnhof abgeben. Das Servicecenter prüft dann nach, ob und welcher Entschädigungsanspruch besteht.

Hallo,

falls es keinen Ersatzverkehr der Bahn gibt, darfst du für bis zu 80 € ein Taxi nehmen. Das musst du im Voraus bezahlen und dann dir von der Bahn das Geld zurückerstatten lassen. Achtung: Falls es z.B. Ersatzbusse gibt, musst du die nehmen, auch wenn die nicht sofort da sind.

Ob du das Ticket bei der Vogtlandbahn oder sonst wo gekauft hast, ist egal.

Rückerstattung:

  • 25 % des Fahrpreises ab 1 Stunde Verspätung

  • 50 % des Fahrpreises ab 2 Stunden Verspätung

Dabei ist die tatsächliche Verspätung am Zielort ausschlaggebend.
Liegt der Entschädigungsbetrag unter 4 €, wird nichts ausbezahlt, klar, das lohnt sich nicht, da so nen Auwand zu treiben.

Alles Wichtige steht auf http://www.fahrgastrechte.info/

Zur Bescheinigung: Was genau willst du da haben?

Gruß,

Josua

Hmmm, das kommt darauf an.
Leider hast du nicht geschrieben, warum der Zug den ganzen Tag ausfällt. Im Titel steht nur „witterungsbedingt“.

Eine Geschichte, die ich erlebt habe:
am 27.10.2002, einem Sonntag, zog ein Wirbelsturm über Deutschland auf, welcher sich schon am Mittag zeigte, aber gegen Abend dann die Nachwirkungen offenbarte.
Ich fuhr mit der RE9 von Halle (Saale) nach Kassel-Wilhelmshöhe und dort saßen meine Begleitung und ich auch stundenlang fest. Es war dunkel, keiner konnte irgendwie mit dem Zug fest (bis auf einzelne RB- und RE-Züge, die nach Bebra oder Hann. Münden fuhren).
Bäume lagen auf Schienen, Oberleitungen wurden herungergerissen. Dies ist ein Fall von höherer Gewalt (nichts ist mächtiger als die Natur), weshalb die DB eigentlich nichts hätte zahlen müssen. Die haben dort in Kassel aber alles mögliche gemacht: Taxi-Gutscheine ausgegeben, für SEV (z.B. nach Fritzlar) gesorgt etc.
Ich konnte natürlich nichts iN Anspruch nehmen, da ich zurück nach Düsseldorf wollte. Aber man sieht, die DB hat alle Kulanz walten lassen, die möglich war.

Wie es bei dir ist, läßt sich nicht feststellen. Sollte die DB bzw. Vogtlandbahn „höhere Gewalt“ geltend machen, sieht es schlecht mit Entschädigung aus. Wartegebühr finde ich gut - würde die tatsächlich anfallen, müßte die DB Insolvenz anfallen, weil Millionen Zugreisende irgendwo verspätete Züge antreffen. Das kannst du natürlich vergessen! Taxi? Eher nicht, es sei denn, ein weiterer Wirbelsturm hätte gewütet, aber dies wäre mir bekannt geworden.

Liebe Grüße
Saviour

Hallo,

wenn du eine Bescheinigung als Entschuldigung für die Schule brauchst, wird man die dir vermutlich aus Kulanz ausstellen (aber wieso hast du dann nicht gleich den Schaffner bzw. am Schalter gefragt?).

Ob du Anspruch auf Entschädigung hast, hängt von der Ursache der Verspätung ab. Streik, Unwetter und Suizid sind höhere Gewalt, da hast du keinen Anspruch.

An wen du dich wenden musst und welche Regelungen ggt. greifen, hängt dann davon ab, ob du nach Verbund- oder Bahntarif unterwegs warst.

Gruß

Hallo Robin,
leider kann ich dir nicht weiter helfen da ich mich mit den Tickets nicht auskenne.
Ich kann dir nur raten dich an einen Servicepoint am Bahnhof zu wenden. Da gibt es auch dieses Fahrgastrechteformular wo du die Ansprüche geltend machen kannst. Allerdings ist Unwetter höhere Gewalt.
Da gibt es eh kein Geld.

Gruß

Hallo,

natürlich hast du anspruch auf eine Bescheinigung das Züge nicht gefahren ist bzw mit Verspätung an deinem Zielbahnhof ankam. Grundsätzlich wird bei längeren Störungen ein Busnotverkehr eingerichtet mit dem du weiterfahren kannst. Und das Ticket kannst du auch wieder zurückgeben falls du das nicht benutzt hast. Dies ist oft aber mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Am besten mit solchen Sachen bitte zu den Servicepoints oder personenbediente Fahrkartenschalter gehen.

Lg

Hallo Robin,
Na, das ist ja ne schöne Sache. Also ich kenne die Vogtlandbahn nicht, aber ich kenne andere Lokalbahnen. Wenn du das Ticket über diese lokale Bahn erworben hast, musst du dich auch als erstes an diese wenden, und nur in einem nächsten Schritt an die DB. Wenn die DB dir da weiterhilft, dann ist es vermutlich eine Sache der Kulanz - du musst also vor allem der Bahn gegenüber sehr freundlich sein.
Eine Bescheinigung über einen ausgefallenen Zug dürfte kein zu grosses Problem sein. Such dir genaue Uhrzeiten und Nummern der für dich „entscheidenden“ Zugverbindungen raus und wende dich an den lokalen Schalter der Vogtlandbahn, bzw. an Kontaktstellen dieser Bahn die du per Telefon oder Internet herausfindest. Wenn das nicht geht, dann ab ins Reisezentrum der deutschen Bahn.
Fällt eine Verbindung aufgrund von Mistwetter aus, dann ist das mit den Ersatzleistungen so eine Frage. Die DB hat mir schon mal ein Taxi gezahlt damit ich meinen Anschluss auf einen Nachtzug bekommen konnte - aber dies ist nicht immer so. Gerade wenn es um kürzere Strecken geht wird die Bahn vermutlich anders handeln. Manchmal gibt es Schienenersatzverkehr, aber weiter ausserhalb ist das auch nicht so häufig wie in Ballungszentren.
Einen Anspruch auf Warte"gebühr", bzw. Warteentschädigung bekommt man eher bei Fernverbindungen.
Geh offen hin und schildere sachlich den Fall. Sage was du für ein Problem hast dadurch.
Viel Glück!

Bei der Deuschen Bahn ist es möglich, ab 2 Stunden Ausfall, Ersatzansprüche auf den Fahrpreis zu stellen. Die Bescheinigung für Arbeit/ Schule kannst Du Dir bei jedem Schalter ausstellen lassen

In jedem fall hat mann anspruch auf Enschädigung wenn der Zug mehr als 60 min verspätung hat. Dann bekommt man die helfte des Fahrpreise zurück mann muss aber ein Online Formular ausfüllen. Ist das eine Privat Bahn? Wenn ja dann müsste auf dem Fahrschein stehen z.B. NWB (Nord West Bahn)/ DB dann ist der Fahrschein auch in dem RE bwz in allen Regionalzügen gültig. Hier ist der Link für das Formular. Ich hoffe ich konnt dir helfen. Auf den seiten hat mann den auch entsprechende Informationen über die Fahrgastrechte.

http://www.bahn.de/i/view/CHE/de/services/passenger_…

Sorry,
keine Ahnung wie das bei Dir im Verbund gelöst ist.