Zugbegleiter aufs Gleis gezogen

Dein Freund ist 16, das geht nocht mit dem Jugendstrafrecht und wird wohl mit einer Ermahnung und einer Wiedergutmachung geahndet, maximal einer Bewährungsstrafe, für den Knast reicht es zum Glück wahrscheinlich nicht, die Zukunft ist nicht verbaut. Ich bin kein Anwalt und weiss es nicht.

Trotzdem hoffe ich natürlich dass Dein Freund mit einem laschen Richter nicht zu billig wegkommt und sich heimlich ins Fäustchen lacht. Es geht nicht um die Genugtuung sondern darum Deinem Freund die gelbe Karte zu zeigen, dass es in dieser Gesellschaft kein Faustrecht gibt und auch kein Recht darauf, auszurasten. Vorsätzliches Schwarzfahren ist ein Betrugsdelikt und eine Straftat, sofern der Verkehrsbetreiber Wert auf eine Anzeige legt, freiwillig die Strafe fürs Schwarzfahren zahlen wäre eindeutig preiswerter gewesen.

Jede positive Bestätigung seines Verhaltens würde eine kriminelle Karriere ebenen, am meisten profitiert Dein Freund von seiner Strafe.

In übrigen hat der Schaffner so wie jeder andere Bürger auch, das Recht, einen potentiellen Straftäter festzuhalten, bis die Polizei kommt. Er hat sich korrekt verhalten. Dein Freund hat die Möglichkeit, Einsicht zu zeigen, wenn er sich vor Gericht genau so idiotisch verhält wie im Zug geht das gründlich in die Hose.

Hallo,

ich habe eine Frage. Vor kurzem bin ich mit meinem Freund (16) mit dem Zug gefahren. Als der Zugbegleiter zur Kontrolle kam und die Fahrkarte sehen wollte hat mein Freund eine Kinderkarte vorgelegt.
Der Zugbegleiter Zweifelte daran, dass mein Freund noch 14 ist und wollte ein entsprechendes Dokument sehen.
Nachdem mein Freund sagte er hat nix meinte der Zugbegleiter das er da doch eine Stammkarte für Schüler sieht. Diese wurde ihm ausgehändigt und mein Kumpel sagte die gehört seinem Bruder. Also fragte der Zugbegleiter nach einem anderen Dokument mit dem Hinweis „Es muss ja ein anderer Name darauf stehen dann“. Mein Freund und ich wollten dann aussteigen und der Zugbegleiter ging mit an die Tür damit der Zug nicht abfährt.

Nun ist mein Freund aber total durchgedreht. Er hat angefangen dem Zugbegleiter (ALLE) sachen aus der Hand zu reiße. Seine Stammkarte, die Papiere mit den anderen Personalien etc. Das ist ihm nicht komplett gelungen. Also hat er es nocheinmal probiert. Dem Zugbegleiter reichte es dann offensichtlich auch und hat meinen Freund beim 2. versuch dann am Rucksack festgehalten.
So kam es auch dazu, dass der Zugbegleiter aus dem Zug gezogen wurde.
Als der Zug weiterfuhr und der Zugbegleiter deshalb nun auch seinen eigenen Zug verpasst hat konnte mein Freund nicht locker lassen.

Da der Zugbegleiter nun aber den Rucksack hatte wollte mein Freund alles wiederholen um so auch einer Strafe für das Schwarzfahren zu entgehen.
Er Zog mit Kraft am Rucksack in Richtung Gleise. Der Zugbegleiter hat natürlich versucht dem entgegenzuwirken um nicht in den Gleisen zu landen. Er schrie sogar meinen kumpel an, dass es Lebensgefährlich sei.

Am ende hat er jedoch den Zugbegleiter bis zur mitte der Gleise gezogen und somit nicht nur sich sondern auch den Zugbegleiter in Lebensgefahr gebracht.

Die Polizei war später da und hat alles aufgenommen. Es hab auch einen Zeugen am Bahnsteig gegenüber.

Muss mein Freund jetzt mich einer schlimmeren Strafe rechnen aufgrund dessen, dass er die Person in eine Lebensbedrohliche Lage gebracht hat?
Oder mit was für einer Strafe muss im allg. gerechnet werden?

Gruß,

Patti

Fällt unter Körperverletzung, bis zu fünf Jahre Gefängnis nach StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

Hab ich was überlesen? Wo ist denn jemand verletzt worden?

Nun, man sehe die Definition von Körperverletzung im StGB: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Von einer körperlichen Mißhandlung kann man hier ja eindeutig sprechen…

Nein eine Körperverletzung kann ich beim Gerangel nicht erkennen. Aber auf jedenfall ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Ich glaube auch unserem „Zeugen“ hier nicht ganz, man kann jemand auf einen Gleiskörper schieben aber nicht ziehen. das geschah dann auch nicht fahrlässig sondern in der Absicht, die Herausgabe des Rucksacks zu erpressen.
Wenn der Richter schlechte Laune hat, könnte er das vorsätzliche Schieben des Schaffners auf die Gleise als Nötigung in Tateinheit mit einem versuchten Totschlag interpretieren.

Ich kann für den Fragesteller nur hoffen, dass er nicht so blöd war, seinem Freund zu helfen.
Dem Freund kann ich nur anraten, das Hirn einzuschalten und sich seiner Lage voll bewusst zu sein. Was wäre passiert wenn ein Zug den Schaffner überrollt hätte?

So wie ich das hier verstanden habe, hat der Schwarzfahrer einfach selbst das Gleis betreteten um den Schaffner abzuschütteln aber der wollte den Rucksack / bzw. den Schwarzfahrer nicht loslassen.
Ich vermag jetzt nicht zu sagen, wen hier wieviel Verantwortung trifft, wenn der Schaffner vom Zug überrollt würde?! Aber loslassen hätte er doch wohl jederzeit können!?