Hallo Verkehrsexperten,
weiss jemand, ob man für ein zugelassenes Auto die TÜV und ASU - Pflicht auch erfüllen muss, wenn es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr ist, sondern nur noch auf einem privaten Parkplatz steht und nicht mehr bewegt wird?
Könnte man also z.B. bei einer längeren Auslandsabwesenheit das Auto auf dem Grundstück den TÜVtermin sorgenfrei verstreiche lassen um nach der Rückkehr alles frisch erledigen zu lassen?
Herzlichen Dank im voraus,
Norbert