weiss jemand, ob man für ein zugelassenes Auto die TÜV und ASU - Pflicht auch erfüllen muss, wenn es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr ist, sondern nur noch auf einem privaten Parkplatz steht und nicht mehr bewegt wird?
Könnte man also z.B. bei einer längeren Auslandsabwesenheit das Auto auf dem Grundstück den TÜVtermin sorgenfrei verstreiche lassen um nach der Rückkehr alles frisch erledigen zu lassen?
und natürlich dran denken, nachher den Wagen auf dem KFZ-Anhänger zur Werkstatt oder zum TÜV zu bringen, weil man ja mit lange abgelaufenem TÜB / AU nicht mehr fahren darf.
Hallo,
man darf ja 2 Monate überziehen, daher muß das schon ein längerer Aufenthalt sein. Da würde sich sicher auch eine vorübergehende Stillegung lohnen. Ohne Gewähr sollte man dann bei der Inbetriebnahme nicht wie beim normalen Überziehen der Frist die Plaketten so bekommen, daß sie wieder 2 Jahre (bei PKW) gilt.
Wenn das Privatgelände zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, also grob gesprochen für jeden zugänglich ist, würde ich mich nochmal extra erkundigen.
zugelassene Fahrzeuge müssen gültige TÜV und ASU Untersuchungen haben. Egal ob die jetzt bewegt werden oder nicht. Egal ob sie auf Privatgelände stehen oder nicht.
Wenn die Fahrzeuge auf Privatgelände stehen, sollten die Kennzeichen nicht von der Straße aus sichtbar sein, oder eben in einer Garage stehen. Dann passiert da auch nichts, bzw. kümmert sich keiner darum. Die Zulassungstelle hat keine Informationen ob der Prüftermin überfällig ist oder nicht.
Wenn dann die Fahrt zum TÜV ansteht, ein Termin beim TÜV vereinbaren. Sollte dann auf dieser Fahrt der abgelaufene TÜV bemängelt werden, wird mit Hinweis, Fahrt zum TÜV zumindest bei unserem Landratsamt, auf eine Anzeige verzichtet. Ein Anruf beim TÜV sorgt da für Klarheit wie es gehandhabt wird.
Der TÜV wird immer im Zweijahresrytmus verlängert.
Solange noch die alten entstempelten Kennzeichen vorhanden sind (sonst Kurzzeitkennzeichen besorgen) und für das Fahrzeug ein vorläufiger Versicherungsschutz vorhanden ist, darf man auch die Fahrt zum TÜV damit vornehmen.
§10 Abs. 4 FZV
Hallo,
warum sollte ich etwas wiederholen, was weiter oben schon richtig steht?
Aber für dich gerne nochmal.
Die Frage lautete, ob ein Auto, das auf Privatgrund steht und zugelassen ist, auch zur HU und AU muss, wenn es nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird.
Die Antwort ist: nach Gesetz und Rechtsprechung JA
Es war nicht die Frage nach „tropfendem Altöl“ oder „Kurzzulassung für die Fahrt zur Zulassungsstelle“ - noch nicht einmal von einem abgemeldeten Fahrzeug. Selbst da wäre deine Antwort so, sie sie hier steht falsch.