Zugemauerte Fenster aufbrechen? Genehmigung?

Hallo, wir haben ein altes Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat einige Fenster zugemauert, um mehr Schränke stellen zu können.

Wir möchten die wieder aufmachen.

Das Haus ist denkmalsgeschützt. Di

Soll ich vor dem Aufbrechen der Fensterhöhlen irgendeine Behörde fragen, oder besser vollendete Tatsachen schaffen und keine schlafenden Hunde wecken?

Ich stelle ja eigentlich nur den Originalzustand wieder her, die zugemauerten Höhlen sehen grauenhaft aus.

Danke
Hans

Hallo Hans,

ich kann Dir nur sagen, wie ich damit umgehen würde: Ich würde rein sicherheitshalber Fotos vom verschandelten Zustand machen, mich um Genehmigungen in solchem Fall nicht scheren und den Originalzustand wieder herstellen. Zuvor würde ich mir aber genau ansehen, ob der Sturz über jeder Öffnung in Ordnung ist und ich würde mich rechtzeitig um die Beschaffung eines zum Stil des Hauses passenden Fensters kümmern. Das wird in aller Regel eine nicht ganz billige Sonderanfertigung aus einheimischem Holz sein müssen, die man nur beim Tischler, aber nicht im Baumarkt bekommt. Die Kosten dafür sind meistens der tatsächliche Grund für das Zumauern der Öffnungen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Hans und Wolfgang,

sorry, Wollfgang, wenn ich Dir heute schon zum 2. Mal widersprechen muss, aber von solchen Husarenstücken ist nur dringend abzuraten. Denn ohne Kenntnis der Umstände des Denkmalschutzes des Hauses kann man sich da mächtig Ärger und Kosten machen. Wer sagt denn, dass der Denkmalschutz nicht gerade in dem Zustand besteht, in dem das Haus jetzt ist? Wer weiß denn, ohne Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde, worin die schützenswerte Eigenschaft des Hauses liegt. Eine Wiederherstellung eines älteren Zustands muss nicht immer und unbedingt wünschenswert sein, und kann dem Denkmalschutzgedanken zuwider laufen. Ich muss da an einen Fall aus dem Rheinischen Denken, der vor einigen Monaten mal durch die Presse ging. Da wollte jemand ein denkmalgeschützes Haus, in dem ursprünglich mal ein Laden war, und dass später dann zur Wohnung umgebaut wurde, wieder als Laden nutzen und ließ dementsprechend u.a. die rückgebauten Fenster wieder vergrößern. Er hatte seine Rechnung ohne den Denkmalschutz gemacht, und wurde verdonnert, alles wieder zurück zu bauen, weil der Schutz sich gerade auf den Ist-Zustand bezog. Geld für Umbau weg, Geld für Wiederherstellung weg, jede Menge Dreck und Behörden- und Gerichtsärger, und aus dem Laden wurde auch nichts.

Also auch wenn es die Gefahr einer Absage birgt, auf jeden Fall die Denkmalschutzbehörde fragen. Abgesehen davon sind Eigenmächtigkeiten illegal, und solche Tipps sollte man hier eigentlich nicht geben :wink:

Vielleicht sind die Leute beim Denkmalschutz auch ganz aufgeschlossen und würden sich über die Wiederherstellung der Fenster sogar freuen. Dann gibt es. u.U. hilfreiche Ratschläge. Fördergelder sind zwar inzwischen rar, aber vielleicht kommt man dir sogar anderweitig finanziell entgegen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

natürlich ist Dein Einwand zutreffend und Du bist mit der Einschaltung der zuständigen Behörde auf der sicheren Seite. Deshalb schrieb ich ja auch, wie ich es halten würde, wenn ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.

Richtig ist auch allemal, daß der Denkmalschutz nicht oder nur selten als Gegner des Gebäudenutzers anzusehen ist, denn schließlich gibt es mit der sinnvollen Nutzung und Erhaltung eines Gebäudes ein gemeinsames Interesse. So sollte es wenigstens sein unter der Voraussetzung, daß der Nutzer kein Kulturbanause und der Amtsmensch kein Ideologe ist.

Sofern man ein geschütztes Gebäude nicht stilistisch vermurksen will, sitzt der Eigentümer gegenüber dem Denkmalamt am längeren Hebel. Wer die Musik bezahlt, bestimmt in weiten Grenzen, was gespielt wird. Weil man sich Denkmalschutz nur leisten kann, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung erfolgt, kann man sich gegen überzogene Auflagen durchaus zur Wehr setzen. So sind Auflagen i. d. R. verhandelbar, so lange keine Fronten verhärtet sind und sich die Beteiligten noch nicht auf Rechtsstandpunkte zurückgezogen haben. Wenn sich nämlich niemand findet, der die Vorstellungen des Denkmalamtes finanziert, verfällt das Objekt. Dann ist die Einigung auf einer Linie, mit der ein Nutzer leben möchte, auch dem Amt lieber, als sich irgendwann über eine Ruine unterhalten zu müssen. Die amtliche Kompromißbereitschaft hört aus guten Gründen bei Baumarktfenstern für ein mittelalterliches Haus auf.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang und Wiz, danke für Eure Antworten.
Ich habe mich gegen eine Anfrage entschieden, weil mir das Risiko nur gering vorkommt. Der Tip mit den Fotos ist gut.

Falls Euch die Gründe für meine Entscheidung interessieren, es sich nur um ein kleines Fenster von 55 x 80 cm handelt. Es ist von außen wegen eines Scheunendaches von nirgends zu sehen, außer wenn man am Haus des Nachbarn einen halben Meter hoch klettert. WEnn ich nicht so viel Krach mache, wird es also sowieso keiner sehen. Und ich muss es in den nächsten zwei Tagen einbauen, weil dann die Küche eingebaut werden soll. Also keine Zeit, auf eine Behördenentscheidung zu warten.

Es muß so schnell gehen, weil ich die zugemauerte Höhle erst gestern entdeckt habe, als ich im Scheunengebälk herumgeklettert bin.

Und ich will sowieso ein gebrauchtes Holzfenster einsetzen, falls ich eines beim Trödler finde.

TSchüs
Hans

Hi Hans,

Und ich will sowieso ein gebrauchtes Holzfenster einsetzen,
falls ich eines beim Trödler finde.

leider geht aus Deiner Visitankarte nicht hervor, wo Du in dieser unserer Republik wohnst. Aber ruf mal unter

02256 3130 (Fa. Frentz) (FAX 02256 1531)

an. Das ist ein Laden, der sich auf ‚gebrauchte‘ Baumaterialien spezialisiert hat.

Gandalf

Vielen Dank,
ich rufe gleich mal morgen früh an. Bin Nähe Kassel, kann nach der Vorwahl nicht viel weiter als 1,5 Stunden entfernt sein.
Hans