Hallo Hans und Wolfgang,
sorry, Wollfgang, wenn ich Dir heute schon zum 2. Mal widersprechen muss, aber von solchen Husarenstücken ist nur dringend abzuraten. Denn ohne Kenntnis der Umstände des Denkmalschutzes des Hauses kann man sich da mächtig Ärger und Kosten machen. Wer sagt denn, dass der Denkmalschutz nicht gerade in dem Zustand besteht, in dem das Haus jetzt ist? Wer weiß denn, ohne Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde, worin die schützenswerte Eigenschaft des Hauses liegt. Eine Wiederherstellung eines älteren Zustands muss nicht immer und unbedingt wünschenswert sein, und kann dem Denkmalschutzgedanken zuwider laufen. Ich muss da an einen Fall aus dem Rheinischen Denken, der vor einigen Monaten mal durch die Presse ging. Da wollte jemand ein denkmalgeschützes Haus, in dem ursprünglich mal ein Laden war, und dass später dann zur Wohnung umgebaut wurde, wieder als Laden nutzen und ließ dementsprechend u.a. die rückgebauten Fenster wieder vergrößern. Er hatte seine Rechnung ohne den Denkmalschutz gemacht, und wurde verdonnert, alles wieder zurück zu bauen, weil der Schutz sich gerade auf den Ist-Zustand bezog. Geld für Umbau weg, Geld für Wiederherstellung weg, jede Menge Dreck und Behörden- und Gerichtsärger, und aus dem Laden wurde auch nichts.
Also auch wenn es die Gefahr einer Absage birgt, auf jeden Fall die Denkmalschutzbehörde fragen. Abgesehen davon sind Eigenmächtigkeiten illegal, und solche Tipps sollte man hier eigentlich nicht geben 
Vielleicht sind die Leute beim Denkmalschutz auch ganz aufgeschlossen und würden sich über die Wiederherstellung der Fenster sogar freuen. Dann gibt es. u.U. hilfreiche Ratschläge. Fördergelder sind zwar inzwischen rar, aber vielleicht kommt man dir sogar anderweitig finanziell entgegen.
Gruß vom Wiz
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