Zugenschutz / Namensnennung

Hallo,
ich habe gegen einen illegalen Waffenhänder bei einer Vernehmung ausgesagt und dieser wird ebenfalls zu einer Vernehmung bei der Polizei vorgeladen. Jetzt hat der Polizist gemeint wenn der Täter wissen möchte wer in Verraten hat kann mein Name genannt werden. Kann das sein? Ich habe ein Aussageprotokoll bereits unterschrieben.
Was kann ich tun? Denn das könnte dazu führen daß meine Sicherheit gefährdet ist.

Wenn die Polizei ihm Deinen Namen nennt verletzt er den Datenschutz, das darf die also nicht. Wenn allerdings der Anwalt des Beschuldigten Akteneinsicht verlangt bekommt er die und damit auch Deinen Namen und den kann, muss er nicht, dem Beklagten mitteilen. ramses90

Die Polizei sagt sicher nicht (darf sie nicht !) auf Grund welcher Zeugenaussage jemand beschuldigt wird.

Mündet das Ganze dann in eine Anklage, dann steht natürlich in der Anklageschrift auch der Name der Zeugen.

Aber diese Schrift bekommt nur der Anwalt des Beschuldigten in die Hand

Nur indirekt käme so auch der Beschuldigte die Info, wer ihn eigentlich angezeigt hat oder wer gegen ihn ausgesagt hatte.

Eigentlich hätte ich von der Polizei erwartet, sie sorgt von sich aus dafür, einen Zeugen zu schützen, wenn eine Gefahr gesehen würde, der Beschuldigte könnte auf den Zeugen Einfluss nehmen.

Wende Dich an die Staatsanwaltschaft mit deinen Befürchtungen.

MfG
duck313

Ok das dachte ich mir. vielen dank für die Antowrten.
Ich wende mich erstmal sofort an die Staatsanwaltschaft