Zugeparkt. Kosten

Hallo ihr. Ich wurde von 2 sehr egoistischen Leuten sehr dreist zugeparkt. Und zwar derart, dass ich sowohl auf der Fahrer- als auch auf der Beifahrerseite nicht ins Auto kam. Das Auto auf der Fahrerseite parkte schräg mit seinem VR schon ein Stück in meiner Parklücke.

Die Polizei und das Ordnungsamt wollten beide nicht helfen bzw. wollten dafür nicht zuständig sein. Und nun? Ich musste mir einen Leihwagen nehmen da ich zur Arbeit musste.

9 Std. später war die Situation noch immer die selbe. Wieder die Polizei angerufen, da beim OA keiner mehr ans Telefon ging. Und wieder keinerlei Reaktion.

Was kann ich tun, denn ich habe keinen Bock auf den Kosten für den Leihwagen sitzen zu bleiben da ich den ja nicht gebraucht hätte. Ja, ich wohne zwar in der Großstadt allerdings liegt meine Arbeit ausserhalb und ist nicht mit den Öffis zu erreichen.

Das Taxi zur Leihfirma für 28€ ist erstmal egal. Aber der Leihwagen kostet für 24 Std. knapp 130€.

du könntest zivilrechtlich vorgehen und Schadensersatz verlangen, Hoffe du hast alles gut dokumentiert?

Dabei bitte beachten, du musst den Schaden so gering wie möglich halten, sprich 28€ für die Taxifahrt + Auslagen für die Stellung der Ansprüche.

Unter Umständen auch strafrechtlich; zumindest ist zu prüfen, ob hier eventuell eine Nötigung verübt wurde. Natürlich ist das nur sinnvoll, wenn der Fahrer (Täter) bekannt ist.

Nicht zur Arbeit zu gelangen, und sich dafür eine kostspieligen Alternative bedienen zu müssen, ist möglicherweise schon ein empfindliches Übel.

sehe ich da so nicht:

Herr Vorsitzender, ich ziehe meine Aussage zurück. Nehmen Sie das bitte zu Prokoll.

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Zitat: " Gilt es als Stra‌ftat, wenn ein Kraftfahrer ein anderes Fahrzeug zuparkt?

Wer ein anderes Fahrzeug vors‌ätzlich zuparkt, macht sich der Nötigung strafbar.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/zuparken/

Urheber: Medici Internet AG
Zimmerstrasse 11 10969 Berlin, Deutschland
CEO: Gunther Schmidt

Demnach verbreitet diese Plattform eine Falschinformation. Sollte dagegen vorgegangen werden?

damit fängt es an, Vorsatz und Zuparkt nicht Einparkt und vor allen VORSATZ. wenn Rechts und Links nahe eingeparkt wird kann man davon sicherlich nicht ausgehen, ausser Beide Einparker haben sich dazu verabredet den Fragesteller zu schädigen.

Nein da es erst mal keine Ist, was daran liegt, dass ich alles weiss. Ist so.

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Das ist ja mal eine fundierte Aussage.

Gelobt seist du.

Möge dir niemals das Knäckebrot beim Bestreichen zerbrechen!

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Hanlon’s Razor gilt auch hier (Vermute keine böse Absicht, was sich durch Dummheit erklären lässt). Oder etwas anders formuliert: Die Unschuldsvermutung.

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Hi @Apoc194,

mir ist zweimal schon so etwas passiert.
Einmal habe ich auf einer öffentlichen Straße geparkt, in der man mit der Schnauze Richtung Gehweg geparkt hat und die Parkplätze entsprechend nebeneinander angeordnet waren. Vor meiner Motorhaube befand sich ein Baum, rechts von mir hatte jemand mit einigermaßen akzeptablem Abstand geparkt. Aber links von mir hat mich ein Kleinbus richtig krass zugeparkt. Offenbar beim Einparken eine enge Kurve genommen und stand dann so mit seinem Hinterteil schräg auf meinem Parkplatz, dass ich unmöglich rausfahren konnte (vor mir der Baum, hinter und links von mir der Kleinbus).
Ich habe die Polizei gerufen, den Fall geschildert. Die sind gekommen, haben anhand des Nummernschildes eine Halterabfrage gemacht und versucht, die Besitzer ausfindig zu machen. Als das nicht gelang, haben sie einem Abschleppdienst gerufen und den Kleinbus etwas nach links versetzen lassen.
Davor und danach haben sie zur Beweissicherung Fotos gemacht. Die Rechnung ging an die Halter des Kleinbusses.
Die Begründung der Polizei war: Das ist Nötigung. Und da eindeutig ersichtlich war, dass der Kleinbus nach mir eingeparkt hatte, war auch klar, dass er Schuld hatte.

Beim zweiten Mal habe ich abends am Strassenrand geparkt und am nächsten Morgen war ich quasi Stoßstange an Stoßstange zugeparkt, sowohl vorne als auch hinten. Keine Chance rauszukommen.
Habe die Polizei gerufen. Die kam und meinte, das wäre jetzt blöd gelaufen. Denn ich könnte ja nicht beweisen, welcher der beiden Wagen mich tatsächlich zugeparkt hatte - also zuletzt eingeparkt hätte.
Immerhin haben sie wieder eine Halterabfrage gestartet und einen der beiden Fahrzeughalter ausfindig gemacht. Sie haben bei ihm geklingelt und ihn freundlich gefragt, ob er so nett wäre, seinen Wagen etwas zurückzusetzen, damit ich rausfahren könnte. Das hat er dann auch getan.
Beide Male so geschehen in München.

Ich habe dabei gelernt: Es ist wichtig, dass man beweisen kann, wer einen tatsächlich zugeparkt hat. Seitdem mache ich nach dem Parken Fotos von den Autos vor und hinter mir (u.a. auch wegen eines Parkremplers mit Fahrerflucht). Und die Polizei hilft einem nur dann, wenn das auf öffentlichen Strassen passiert. Auf privatem Grundstück ist man aufgeschmissen.

Eventuell kommen also weder Polizei noch Ordnungsamt, weil sie davon ausgehen, dass Du nicht beweisen kannst, welches der Autos Dich tatsächlich zugeparkt hat?

Schöne Grüße
Stefanie

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Erschreckend schlechter Ausbildungsstand bei der Polizei, oder?

Nötigung ist eine Straftat und zudem ein Offizialdelikt. Wenn ein Polizeibeamter Kenntnis von einem solchen Delikt erlangt, muss er diese Straftat verfolgen.

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mein Dank sei dir gewiss sterblicher

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Ich hab einfach nur damit angefangen, dass man prüfen kann, ob eventuell auch eine Nötigung verübt wurde.

Können wir bitte wieder dahin zurückgehen?

Wir wissen überhaupt nichts vom genauen Ablauf des Geschehens.

Wenn ich mein KFZ parkiere, muss ich genau schauen, wo ich hin fahre und merke dabei, dass/wenn ich die Fahrertür meines Nachbarn blockiere. Wer das nicht rafft, hat entweder geistige oder gesundheitliche Defizite oder ist charakterlich nicht geeignet, ein Fahrzeug öffentlich zu führen und sollte sich auf den Autoscooter auf der Kirchweih beschränken.

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Ich habe 2 Mal mit der Polizei telefoniert. Absolut keinerlei Reaktion. Eigentlich traurig aber das ist halt die Berliner Polizei… Ich habe die Halterin des anderen Fahrzeugs angetroffen als ich nach Hause kam.

Sie hat mir all ihre Daten für die Versicherung gegeben. Mal sehen wie es jetzt weiter geht. Zur Not muss ich das eben einklagen

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