Leider wird unsere Einfahrt öfters zugeparkt. Laut Politesse ist ein Abschleppen aber nur in bestimmten Fällen möglich. Es wird zugemutet, mit dem Taxi zu fahren. Daher meine Frage, welche Wege muß ich gehen um die Kosten vom Fahrzeughalter erstattet zu bekommen ? (ggf, Rechtswege)
- Halter über Kennzeichen ermitteln (evtl. mit Hilfe der Polizei)
- wie jede andere zivilrechtliche Forderung Geld vom Halter fordern, notfalls einklagen
Zur Beweissicherung der Behinderung wenn mölgich Fotos oder Zeugen und eine gute Begründung, warum du mit dem eigenen Fahrzeug aus der Einfahrt mußtes
andrea
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Mein Auto wäre neulich beinahe abgeschleppt worden (wenn ich nicht gekommen wäre), weil es 10 cm in eine Einfahrt hineinragte. Bußgeld und Anfahrtskosten musste ich bezahlen. Mich würde mal interessieren, wo das steht, (Gesetz, Urteile), dass die Benutzung eines Taxis zumutbar ist und man nicht so ohne weiteres abgeschleppt werden darf.
Andererseits ist das ja fast ein Freibrief dafür, vor Einfahrten zu parken. Wenn man Glück hat, muss keiner rein oder raus, wenn man Pech hat, zahlt man die Taxikosten?!?
Gruß,
Delia
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Ja, wo steht das, gute Frage. Ich persönlich sehe das auch als Freifahrtschein an. Manchmal denke ich, daß sich sowas nur mit Selbstjustiz lösen läßt. Wagenheber, das Auto auf Rollen bocken und quer auf die Straße stellen. *gg*
Ne ehrlich es werden dir Fahrten per Zug oder Taxi bis 250 km zugemutet. Hat mir so ein netter Aufschreiber neulich gesagt. Da hatte er auch einen guten Tag und den Falschparker aus der Einfahrt schleppen lassen. (Köln Innenstadt, Samstags um 11.00.) Es muß eine „Verhältnismäßigkeit“ gegeben sein. Er muß das verantworten und ins Verhältnis setzten, heißt–für eine Hofausfahrt mit 3 PKW ist die eigentlich nicht gegeben, da durch die Abschlepp-Aktion zb. der Verkehr blockiert wird. Na ja hat den Falschparker 160.- Abschleppkosten und 80.- von der Polizei eingebracht. Ich für meinen Teil werde jedenfalls künftig zu extremeren Mittel greifen, denn was nutzt es mir, mit dem Taxi zu fahren, wenn sich dann herausstellt, daß der Assi die Kohle nicht ersetzen kann.Bin ja mal gespannt, ob jetzt meine 40.- ersetzt bekomme.
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Es gibt verschieden Fälle in denen dir das Abschleppen seitens der Polizei verweigert wird
Einfahrt zugeparkt
1 du willst rausfahren
2. du willst reinfahren
zu 1. das Rechtsgut der Bewegungsfreiheit
rechtfertigt das Abschleppen
zu 2. du kannst dein Fahrzeug auch woanders parken da es nicht unbedingt mehr gebraucht wird.
In Berlin wird aber in beiden fällen abgeschleppt aber die Kosten trägt man dann selber. Man müßte die Kosten dann auf dem zivilen Rechtsweg einklagen.
MfG
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Das Abschleppen wird von der Polizei nicht einfach „verweigert“, sondern ist in bestimmten Fällen für die Polizei nicht rechtlich zulässig. Sie kann nur dann abschleppen, wenn a) die Behinderung konkret ist (=jetzt muß einer rein oder raus und nicht irgendwann) b) wenn das Abschleppen und die damit verbundenen Kosten im Verhältnis zur Behinderung stehen - und hier haben die Richter entschieden, daß dem Behinderten einiger Aufwand zuzumuten ist (z.B. mit dem Bus fahren oder woanders parke), den er sich duch den Behinderer allerdings im Rahmen des Schadensersatzes zurückholen kann.
Beim Rausfahren ist der Maßstab für das Abschleppen durch die Polizei niedriger angesetzt als beim Einfahren.
Im übrigen kann jeder für den, der ihm die Zufahrt zuparkt, den Abschlepper bestellen und die Kosten dann auf dem Zivilrechtsweg einfordern/einklagen.
Ein bißchen Lebensrisiko muß man schon selber tragen. Wir wollen ja schließlich alle als erwachsen gelten.
andrea
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