Zugesagte Renovierungen durch den Vermieter

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Thema zugesagte Renovierungen von Vermieterseite vor Einzug.

Unser neuer Vermieter hat uns schriftlich vor Abschluss des Mietvertrages im November 2010 zugesichert, dass er u. a. folgende Renovierungen vor Mietbeginn (01.03.2011) abschließen wird: Fliesenarbeiten im Badezimmer (ist z. T. tapeziert und daher über der Duschwanne leicht angeschimmelt), Schließung der Heizungsnischen unter den Fenstern in allen Zimmern außer Bad und Küche.

Im Badezimmer ist bisher bzgl. Fliesenarbeiten gar nichts passiert. Die Heizungsnischen unter den Fenstern sind zwar mittlerweile geschlossen, leider sind die Heizungen noch nicht wieder angebracht. Wir möchten zum 01.03.2011, also nächsten Dienstag einziehen, haben jedoch außer in Küche und Bad keine Heizung und ein z. T. tapeziertes Badezimmer. Trotz mehrmaligem Nachfragen in den letzten Wochen und Zusicherungen des Vermieters ist nichts passiert.

Können wir uns mit Recht wehren, wenn die Arbeiten jetzt nicht am Dienstag abgeschlossen sind?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo aus Bernburg,

JA natürlich. Das ist ja wirklich ärgerlich. Ich würde dort möglichst NICHT (Ärger mit dem Vermieter scheint vorprogrammiert), einziehen.
Müssen sie das aber tun, fixieren Sie unbedingt die ausstehenden Mängel und setzen sie eine verbindliche Frist und zahlen als Druckmittel keine Sicherheitsleistung (Kaution) und 30% Mietminderung (immer nur von der Grundmiete) bis alle Arbeiten zu ihrer Zufriedenheit abgeschlossen sind.
Ist wohnen wegen der z.Z. Kälte nicht zumutbar ist zeitweise Unterbringung in einer Pension zu überlegen. Kann die Küche nicht genutzt werden muss der Vermieter auch die Verpflegungskosten übernehmen.
Ich wünsche Ihnen Glück mit dem Vermieter und das dieser Einsicht hat und zeigt. LG aus Bernburg

Wehren, in welcher Form?

Da die Heinzelmännchen nicht mehr zur Verfügung stehen, wird sich bis zum Einzugstermin sicherlich nicht mehr viel abspielen. Halten Sie am Einzugstag Ihrem Vermieter die Vereinbarung unter die Nase und kündigen Sie eine saftige Mietminderung an.

Das sollten Sie aber am besten von einem Anwalt für Mietrecht machen lassen, um auf jeden Fall auf der rechtssicheren Seite zu sein.

Hallo!

folgende Renovierungen vor Mietbeginn (01.03.2011) abschließen
wird: Fliesenarbeiten im Badezimmer (ist z. T. tapeziert und
daher über der Duschwanne leicht angeschimmelt), Schließung
der Heizungsnischen :mittlerweile geschlossen, leider sind die Heizungen noch nicht
wieder angebracht. Wir möchten zum 01.03.2011, also nächsten
Dienstag einziehen, haben jedoch außer in Küche und Bad keine
Heizung und ein z. T. tapeziertes Badezimmer.

Hallo,

ich würde so vorgehen: am Einzugstag wird hoffentlich ein Übergabeprotokoll verfasst - holt euch einen zeugen dazu.
Da muss der Vermieter angeben, wann er die Renovierungsarbeiten beendet.
Die Heizungen müßte er eigentlich schon vorher installiert haben. Das wäre sonst ein gravierender Mangel und würde zu einer berechtigten Mietminderung führen. (Prozentsätze bitte ergoogeln)
Auch die anderen Mängel sind mietmindernd allerdings weiß ich hier nicht, ob der Vermieter noch eine Frist bekommt, die Arbeiten abzuschließen. auch bin ich mir nicht sicher, ob die Fliesenarbeiten überhaupt gemacht werden müssen - Schimmel weg aber schon!
(Fliesen heißt übrigens nicht, dass es nicht mehr schimmelt - dann kann sich der Schimmel an einer anderen Stelle melden oder eben auf den Fliesen - Schimmel ist ein Zeichen für Feuchtigkeit. An kalten Stellen kondensiert die Feuchtigkeit und da lebt der Schimmel.)

Als Vermieter müßte er eigentlich an einer fristgerechten Renovierung interessiert sein.
Deshalb würde ich den Vermieter bei Einzug und Übergabeprotokoll die eventuelle Mietminderung schriflich ankündigen und mit ihm - wenns gut geht - gleich die Summe vereinbaren. Es wäre natürlich ärgerlich, wenn ein Mietverhältnis so beginnt.

Hoffentlich geht’s gut
elfriede

Hallo Janistra,

da hilft nur permanenten zu Druck machen !

Sie haben mit dem Vermieter einen Mietvertrag über bewohnbaren Wohnraum abgeschlossen.

Wenn er nicht imstande ist diesen bereitzustellen, muss er Ihnen für den Zeitraum der Überziehung den Aufenthalt in einem Hotel bezahlen und dafür Sorge Tragen dass Ihr Inventar sicher in der Wohnung untergebracht ist.

Ausserdem kann er für diesen Monat keine Miete verlangen.

Beste Grüsse
hardy

Hallo,

gebt ihm schriftlich einen Termin, bis dort er das erledigt haben muss. Schreibt mit rein, dass ihr sonst eine Firma beauftragt, und das er die Kosten dann übernehmen muss. Denn ihr habt ja schriftlich die zusage was der Vermieter renovieren wollte.
Ihr könnt auch bei einem Anwalt ein Info Gespräch nehmen, dass kostet nicht sehr viel.

Viel Glück

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Sie könen dem Vermieter eie kurze Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zusenden. Verstreicht die Frist fruchtlos, dann lassen Sie die Arbeiten auf Kosten des Vermieters durch ein geeigneetes Unternehmen durchführen. Erklären Sie dem Vermietter die Aufrechung der entstehenden Kosten mit den Kaltmieten für den Fall, dass er nicht zahlt.

Hallo,

wenn Ihr die Zusicherungen des Vermieters bezüglich der Renovierungsarbeiten schriftlich habt, dann könnt Ihr sicher was machen. Ist dann halt immer ein blöder Einstieg in ein Mietverhältnis, wenn erst etwas über einen Anwalt geklärt werden muß.
Ich hab es vor 9 jahren aber auch so gemacht. Da bestand der Vermieter auf Zahlung der Kaution in einem Betrag und der Gesetzgeber sagt aber, das man diese auch in Telbeträgen analog zur den teilen der Kaution zahlen kann. Dies wurde dem Vermieter vom Anwalt nochmal mitgeteilt und schon ging die Teilzahlung.

Hallo,
eventuell ist eine Mietminderung möglich. Dazu müsste aber ein Anwalt die Sache begutachten.

Gruß
Udo

MoinMoin!

Komme eben aus meinem Urlaub zurück, deshalb sorry, kann erst jetzt antworten!

Sie können von Anbeginn die Miete kürzen.
Auch können Sie den Vermieter auf „Verzug“ verklagen.
Sie können den Einzug auch verschieben, bis die Arbeiten gemacht wurden und erst dann die Mietzahlung beginnen
Doch mal ehrlich, was bringt´s?

Gruß
MK

Hallo Janistra,
leider konnte ich nicht früher antworten, da ich „außer Gefecht“ gesetzt war. Inzwischen dürfte Ihre Frage geklärt sein und ich kann ihnen nur das beste dazu wünschen. Sollten Sie doch noch Fragen haben-jetzt kann ich weider antworten-glücklicherweise.
MfG Waldi 64