Person A bestellt am 28.02. in einem I-Shop EINE SD Karte
Der Preis wird am 02.03. per Lastschrift abgebucht
Der Artikel wird am 04.03. geliefert.
Per EMail wird der Zahlungseingang am 02.03. bestätigt und eine Rechnung Nr. 1 wird erteilt.
Am 05.03. erhält Person A nochmals eine Lieferung einer SD Karte.
Per EMail wird der Zahlungseingang am 03.03.?? bestätigt und eine Rechnung Nr. 2 wird erteilt.
In der 2ten Rechnung wird ebenfalls auf das EINE Bestelldatum verwiesen
Es gibt aber keine 2te Bestellung und auch wurde kein 2ter Betrag
abgebucht.
Person A hat also eine 2te SD Karte, die sie gar nicht bestellt hat.
Darf sie diese behalten?
Und wenn sie zurückgefordert wird:
Wer trägt die Kosten und kann sich Person A nicht auf den Standpunkt stellen: „Lieferer, Du kannst sie gerne abholen, aber ich werde sie nicht zurückschicken!“.
Person A hat also eine 2te SD Karte, die sie gar nicht
bestellt hat.
Darf sie diese behalten?
Und wenn sie zurückgefordert wird:
Wer trägt die Kosten und kann sich Person A nicht auf den
Standpunkt stellen: „Lieferer, Du kannst sie gerne abholen,
aber ich werde sie nicht zurückschicken!“.
Was meint Ihr?
Genau, solche Kunden braucht das Land. Bei dieser Einstellung braucht man sich nicht wundern das so viele Händler dicht machen müssen. Wo Menschen sind da menschelt es nunmal und jeder kann mal einen Fehler machen. Und das ist hier offensichtlich der Fall. Insofern kommt ein Behalten wohl nicht Frage.
Natürlich könnte Person A die Ware vom Händler „wieder abholen lassen“, aber die Person A ist hoffentlich eine nette Person, die die Karte netterweise einfach für 55 Cent wieder zurückschickt und sich freut, wenn ihr mal die selbe Nettigkeit von anderen Mitmenschen entgegengebracht wird.
Jeder Kunde überlegt heute nur noch was er alles auf Kulanz kriegen könnte und ob da vielleicht nicht doch noch was zu holen ist. Wäre dieser Kunde aber selbst Händler, würde er vermutlich nur den Kopf schütteln was manche Menschen für Vorstellungen haben.
Na nach Absatz 2 sind hier ja immerhin Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben. Und statt sich zu fragen wo nun der Leistungsort für die Rückgabe der Speicherkarte (meiner Meinung nach der Wohnort des Käufers, also meiner Meinung nach müsste der Verkäufer in der Tat die Karte abholen lassen) ist würde ich mich der Ansicht anschließen, dass man als Gentleman einfach dafür sorgen sollte, dass der Händler die Karte zurückbekommt. Wenn dann der Händler auch noch ein Gentleman ist wird der sicher die Kosten für die Rücksendung übernehmen.