Guten Morgen,
letztens ist dem Privatmann A eine ZEitung ins Haus geflattert. Hat er als Probeteil abgetan und im Hausmüll entsorgt.
Nun ist die Zeitung wieder angekommen…
Mein Wissenstand ist so, dass man sich um unbestellte Ware als Privatmann nicht kümmern muss. Richtig? Bzw. können die dem Herrn A in irgendeiner Weise was anhaben?
VG
Monroe
Moin!
letztens ist dem Privatmann A eine ZEitung ins Haus
geflattert. Hat er als Probeteil abgetan und im Hausmüll
entsorgt.
Richtig so. Wenn’s was interessantes war, hätte der Privatmann A das Teil vorher auch noch lesen können 
Nun ist die Zeitung wieder angekommen…
Und? Diesmal was interessantes drin?
Mein Wissenstand ist so, dass man sich um unbestellte Ware als
Privatmann nicht kümmern muss. Richtig?
Richtig. Was ich nicht bestellt hab brauch ich nicht zu bezahlen. Und ich brauch es auch nicht auf meine Kosten zurücksenden. Jedoch hätte der Lieferant das Recht, sich die Ware selbst wieder abzuholen oder sie sich auf seine Kosten zurücksenden zu lassen.
Bzw. können die dem
Herrn A in irgendeiner Weise was anhaben?
Naja, theoretisch nicht. Aber es wäre m.E. besser, die gelieferten Zeitungen aufzuheben. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, das sich eines Tages der Absender meldet und beschließt, sich die versehentlich gelieferten Zeitungen wieder abzuholen. Was jedoch wohl eher sehr unwahrscheinlich scheint 
Gruß vom
Dicken MD.
Moin,
Richtig so. Wenn’s was interessantes war, hätte der Privatmann
A das Teil vorher auch noch lesen können 
Ich bin kein Jurist, also die Fachtermini sind mir nicht so geläufig, sorry.
Wäre das nicht aber die Erschleichung einer Dienstleistung? 
Naja, theoretisch nicht. Aber es wäre m.E. besser, die
gelieferten Zeitungen aufzuheben. Nur für den
unwahrscheinlichen Fall, das sich eines Tages der Absender
meldet und beschließt, sich die versehentlich gelieferten
Zeitungen wieder abzuholen. Was jedoch wohl eher sehr
unwahrscheinlich scheint 
Da wäre dann noch eine angemessene Frist zu bestimmen. Wenn ich jetzt zwei Jahrgänge Tageszeitung aufbewahre, hab ich etwas, das bei einem Brand richtig schön unterstützt. Zahlt dann der Zeitungsverlag?
Bei einer Zeitung ist es üblich, dass kostenlose „Lock-Exemplare“ in die Briefkästen geworfen werden.
Gruß Volker
Korrektur meinerseits
Hallo,
sorry, es ist keine Zeitung, sondern eine ZeitSCHRIFT. Also monatliche Erscheinungsweise, Preis 5,50 EUR.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob beim ersten Mal sowas dabei war ala: SIe bekommen jetzt drei Probeexemplare und wenn sie das nicht ABbestellen, wird ein Abo draus. Das Heft interessiert mich nicht und ich habe das erste noch in Originalverpackung an den Nachbarn verschenkt. Und jetzt gibt es bereits No. zwei und drei…
VG
Monroe
Hallo,
sorry, es ist keine Zeitung, sondern eine ZeitSCHRIFT. Also
monatliche Erscheinungsweise, Preis 5,50 EUR.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob beim ersten Mal sowas dabei
war ala: Sie bekommen jetzt drei Probeexemplare und wenn sie
das nicht ABbestellen, wird ein Abo draus. Das Heft
interessiert mich nicht und ich habe das erste noch in
Originalverpackung an den Nachbarn verschenkt. Und jetzt gibt
es bereits No. zwei und drei…
Wenn er in keinerlei geschäftlicher Beziehung zum Verlag steht und auch nichts bestellt hat, sollte er die Zeitschriften nur eine angemessene Zeit aufbewahren.
Er muss weder etwas auf seine Kosten zurücksenden, noch dem Verlag eine Mitteilung geben. Wenn die die Waren zurückhaben möchten, müssten sie sie schon selbst abholen. Man ist zu keinerlei Aufwendungen verpflichtet, ich würde mich auch nicht darauf einlassen, die Sachen zur Post zu bringen und unfrei zu versenden, denn auch der Weg zur Post kostet Zeit, Benzin …
Zeitschriften würde ich maximal so lange aufbewahren, bis die nächste Ausgabe erschienen ist. Verderbliche Waren wie Lebensmittel darf man kurz vor Ablauf verbrauchen.
Teure Gegenstände muss man länger aufbewahren.
Ich würde mich allerdings bei der Abholung auf nichts einlassen, sondern sagen: Sie können gerne zu mir kommen und die Sachen abholen, wenn ich dann zu Hause bin, haben Sie Glück gehabt, wenn nicht, müssen Sie eben entweder so oft zu mir kommen, bis ich mal zu Hause bin oder so lange auf mich warten, bis ich nach Hause komme.
Grüße
Holygrail
Hallo!
Jedoch hätte der Lieferant das Recht, sich die
Ware selbst wieder abzuholen oder sie sich auf seine Kosten
zurücksenden zu lassen.
Hat er nicht. Wenn die Zusendung nicht erkennbar für einen anderen Adressaten bestimmt war, hat der Lieferant gar keine Rechte, § 241a BGB.
Hallo Monroe,
wenn Du wirklich nix bestellt hast, dann ruf doch einfach mal beim Verlag (Absender) an und frag was das soll anstatt sich darüber Gedanken zu machen ob Du die Zeitschriften aufbewahren musst oder nicht.
Falls die Zeitschrift ohne Adressaufkleber einfach so bei Dir im Briefkasten landet ist es egal was Du damit machst, dann ist es wohl Werbung… ansonsten würde ich die Sache wirklich abklären, es gibt nämlich „Witzbolde“ die Zeitungen auf anderer Leute Namen bestellen um sie zu ärgern…
LG
Marion