Zugesprochener gewinn nun doch kein Gewinn?

Hi,

folgende Frage:

Was bedeutet die Klausel „der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ und trifft dieser auf folgenden Fall zu:

Man hat bei einem großen Verlagsunternehmen zu Advent 2011 an einem Gewinnspiel teilgenommen. Dort war auch die benannte Klausel zu lesen. Im Januar wurde der Gewinn eines TV`s mitgeteilt und per Mail mehrfach bestätigt. Zur Übermittlung des Gewinns erbat man sich bis zu 6 Wochen.

Diese sind nun ja überschritten. Nach einem Anruf beim zuständigen Mitarbeiter des Verlagsunternehmens meinte dieser " dass ja ohnehin der Rechtsweg ausgeschlossen sei und ich daher eben den Gewinn nicht rechtlich einfordern könne".

Auf was bezieht sich diese Klausel?Bezieht sie sich nur auf die Verlosung des Gewinns, oder auch noch auf einen bereits eindeutig zugesprochenen Gewinn? Floskeln wie „möglicher Gewinn“ oder „sie sind in einer Endauswahl“ gab es dabei nicht sondern der direkte Hinweis des Gewinns ala „Sie haben in unserem Adventsgewinnspiel folgenden Gewinn […] gewonnen“).

Wie seht ihr das denn so? Kann man einen definitiv zugesprochenen Gewinn notfalls auch einklagen?

Für eure Antworten wäre ich euch sehr dankbar.

Beste Grüße

Hallo wolfpack,
die Klausel „Rechtsweg ausgeschlossen“ kann man mit „möglicher“ Gewinn gleichsetzen.
Man kann den Gewinn nicht einklagen.
Gruß Michael

Hallo,

die Klausel „Rechtsweg ausgeschlossen“ kann man mit
„möglicher“ Gewinn gleichsetzen.
Man kann den Gewinn nicht einklagen.

Ach? Und was ist mit http://dejure.org/gesetze/BGB/661a.html ?
So einfach ist es nun nicht, durch eine Klausel ein Gesetz aus zu hebeln.
http://app.lg-os.niedersachsen.de/landgericht/Entsch…
Gruß
loderunner

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