Hallo,
mal angenommen 2 Personen wollen zusammen ein Haus kaufen und hierfür eine Finanzierung aufnehmen. Die Personen sind nicht verheiratet.
Nun ist es für den Erwerb der derzeitig noch erhältlichen Eigenheimzulage auf Grund der jeweiligen Einkommenssituationen notwendig, dass nur die Frau den Kaufvertrag unterschreibt. Die Finanzierung baut jedoch auf beide Personen.
Wie sichert man sich da ab, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht ? Kann man hier einen Zugewinn ähnlich wie in der Ehe vereinbaren, ohne jedoch heiraten zu müssen ? Muss solch eine Vereinbarung auch über einen Notar oder Rechtsanwalt laufen ?
Vielen Dank für die Tipps.
Olli
Hallo,
Tip: Heiraten 
Geht natürlich auch ohne Heirat. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Es kann alles vereinbart werden, was nicht sittenwidrig ist.
So könnte man z.B. dem Mann ein Vorkaufrecht für eine ideelle Haushälfte für z.B. in 10 Jahren eintragen lassen. Dadurch würde er direkt an Wertänderungen des Hauses partizipieren.
Da sowohl die steuerrechtlichen als auch die juristischen Folgen gravierend sein können, ist eine Beratung durch einen Steuerberater und einen Anwalt/Notar dringend anzuraten.
Hierbei wäre nicht nur die Frage zu klären, wie das Thema bei einer Trennung behandelt wird. Was passiert im Fall
- der Todes eines der Beteiligten (Risikoabsicherung durch Risiko-LV, Erbregelungen?)
- Der Arbeitslosigkeit, Insolvenz etc. (Der Mann haftet für den Kredit, hat aber keine Möglichkeit, den Kredit im Notfall durch einen Verkauf zurückzuführen)
- der Geburt (gemeinsamer) Kinder
Außerdem ist wichtig, wie Forderungen des Mannes abgesichert werden (z.B. im Grundbuch)