Zugewinn bei Scheidung

Hallo zusammen,
es geht um das Thema „Scheidung“ ohne Ehevertrag.
In der Ehe meiner Bekannten kriselt es gerade, nachdem ein Bauernhof verkauft wurde und der neue Hof renoviert wird. In der Ehe gibt es keine Kinder. Beim Verkauf des Hofes sind einige Hunderttausend Euros angefallen.
Hätte meine Bekannte einen Anspruch auf einen Teil des Verkaufs bei einer Scheidung ohne Ehevertrag ?

Hallo,
das kann man so ohne Weiteres nicht sagen. Es stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen der veräusserten Immobilie. Ausserdem stellt sich die Frage nach der Kostenbeteiligung / Kostenhöhe der in Renovierung befindlichen Immobilie. Es kann nur dann ein Zugewinn geteilt werden, sofern überhaupt ein Gewinn über die Kosten hinaus entstanden ist.

hallo,

ich sags mal als laie…alles was in der ehe gekauft wird,dann verkauft wird,muss geteilt werden,auch schulden

lisa

Zugewinn heißt ganz einfach:
Feststellen was jeder bei der Heirat hat, feststellen was jeder Stichtag Scheidungsantrag hat und das „mehr“ wird halbe-halbe geteilt.
Gerade weil es KEINEN Ehevertrag gibt.
Krümelchen

Hallo Paule,

selbstverständlich! Stichwort: Zugewinn.
Bitte unbedingt SOFORT alle Papiere Dokumente kopieren inkl. Verträge Kontoauszüge usw.

Wenn es um viel Geld geht nur mit Fachanwalt für Familienrecht.

Und Achtung bei Konten bei denen nur einer alleine Zugriff haben könnte. Bitte die Bank informieren, dass ohne 2. Unterschrift kein Betrag über X Euro abgehoben werden darf.

Alles Gute!
Karla

Hallo,
das ist schwer zu sagen ohne Vorkenntnisse.
Es spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  1. Wem hat der verkaufte Hof vor der Eheschließung gehört, also wer war im Grundbuchamt als Eigentümer eingetragen?
  2. Was ist mit dem Erlös aus dem Verkauf geschehen? Wurde das Geld wieder in eine Immobilie gesteckt? Renovierung, Kauf etc.?
    Wem gehört der noch im Besitz befindliche HOf?
    Wenn hier beide Eheleute als Eigentümer eingetragen sind, steht jedem der beiden Scheidungswilligen die Hälfte zu. Egal ob das Geld aus dem Hofverkauf stammte oder anderweitig während der Ehe erwirtschaftet wurde.
    Zugewinn ist nur zu zahlen sofern hier nur einer der Eheleute als Eigentümer eingetragen wurde.
    Im Grunde kann nur ein Anwalt genau ermitteln wer was bekommt. Dazu braucht man sämtliche Unterlagen aus Grundbüchern, Kapitalversicherungen, Rentenversicherungen.
    Ausserdem ist von rechts wegen der Altersversorgungsaugleich zu klären.
    Alles Gute

Hallo Paule66

entscheidend ist die Frage des Zugewinns. Wem gehörte der Bauernhof/wer hat diesen in die Ehe eingebracht.
Hier ist natürlich auch der Grundbucheintrag entscheidend. Wenn nur einer drin steht gehört es diesem Einen auch. Wenn der Andere möglicherweise mitgearbeitet hat/Geld eingebracht hat, muss dies nachgewiesen und nachverhandelt werden.
Es behält jeder das war er einbracht hat…

Die Bayern sagen: D’arbeitet kannst net so vui wie’s d’heiraten kannst… das gilt dann wohl für Heiratsschwindler :smiley:
Alles gute
EJWW

Kann ich dir nicht genau sagen ,nur eins weiß ich wenn der neue Hof während der Ehe gekauft wurde und er nun verkauft wird müsste sie theoretisch was bekommen.