Angenommen handelt es sich bei einer Scheidung bei der Berechnung des Zugewinnns um eine Immobilie (Erbschaft vor dem Zeitpunkt der Ehe), die sich im Ausland befindet. Wie wird in diesem Fall der Kaufkraftschwund bei der Berechnung einer eventuellen Wertsteigerung berechnet?
Angenommen handelt es sich bei einer Scheidung bei der
Berechnung des Zugewinnns um eine Immobilie (Erbschaft vor dem
Zeitpunkt der Ehe), die sich im Ausland befindet. Wie wird in
diesem Fall der Kaufkraftschwund bei der Berechnung einer
eventuellen Wertsteigerung berechnet?
wert endvermögens - [wert anfangsvermögen x verbraucherpreisindex (zzt der beendigung des güterstandes) : verbraucherpreiseindex (zzt des beginns)] = realer zugewinn
preisindex irgendwo hier: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…