Zugewinn in einer Ehe

Moin,

da sei ein Ehepaar A und B

A habe ein Haus mit in die Ehe gebracht und als Vertragform wurde die Zugewinngemeinschaft gewählt.

Wie es manchmal kommt, scheitert die Beziehung und es kommt zum Streit ums Haus.

A sei alleine im Grundbuch als EigentümerIn eingetragen.
Im Laufe der Ehe wurden am Haus aber erhebliche Arbeiten ausgeführt (An-, Aus- und Umbauten), sodaß der Wert des Hauses von X auf X + Y € gestiegen sei.

Diese Y € möchte B als Zugewinn anerkannt haben und ausgeglichen werden.

Zu Recht?

Gandalf

Während er Ehe entstanden neue Werte unterliegen selbstverständlich dem Zugewinn. Es gilt einfach: Wert des Hauses heute minus Wert zur Zeit der Eheschließung.

OK. danke und *

Exakt. Und im gerichtlichen Verfahren wird dann um den Wert des Objekts vor Sanierung und nach Sanierung eifrig gestritten. Hier werden dann Sachverständige eingeschaltet.