Moin,
da sei ein Ehepaar A und B
A habe ein Haus mit in die Ehe gebracht und als Vertragform wurde die Zugewinngemeinschaft gewählt.
Wie es manchmal kommt, scheitert die Beziehung und es kommt zum Streit ums Haus.
A sei alleine im Grundbuch als EigentümerIn eingetragen.
Im Laufe der Ehe wurden am Haus aber erhebliche Arbeiten ausgeführt (An-, Aus- und Umbauten), sodaß der Wert des Hauses von X auf X + Y € gestiegen sei.
Diese Y € möchte B als Zugewinn anerkannt haben und ausgeglichen werden.
Zu Recht?
Gandalf