während einer Ehe ging der Mann arbeiten, die Frau war „arbeitslos“ (Kinderbetreuung und Haushalt, also Lohn-los).
Während der Ehe wurden Haus, Auto, Yacht gekauft.
Logischerweise bezahlt. bzw. finanziert vom Lohn des Ehemannes.
In Kreditverträgen steht nur der Ehemann.
im Scheidungsverfahren argumentiert der Ehemann nun, die Sachen ghören ihm allein.
im Scheidungsverfahren argumentiert der Ehemann nun, die
Sachen ghören ihm allein.
Geht man ins Detail, hat der Ehemann wahrscheinlich sogar recht, siehe §1363 (2) BGB. Er hat aber keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Sachen und sie werden im Zugewinnausgleich bei der Scheidung mit einberechnet.