Mein Mann hat in einer früheren Ehe von seinen Elten 50.000 DM erhalten. Er hat es in den Hausbau gesteckt. Die Ehe wurde geschieden und das Haus verkauft. Die Zuwendung seiner Eltern sollte aber außschließlich dem Sohn als vorzeitiges Erbteil gelten. Alle Sohne haben es so erhalten. Es gibt aber keine Belege wie Kontoauszüge mehr. Die Ex- Frau streitet auch nicht ab. Sie behauptet nur, dass es eine Schenkung an Beide gerichtet wäre.
Ist eine gerichtliche Klage erfolgsversprechend.
Desweiteren gab es eine Lebensversicherung bei der nur mein Mann Versicherungsnehmer war. Seine Ex- Frau stand nur als Bezugsberechtigte mit drin. Diese Versicherung ist vollständig beim Verkauf des Hauses zur Kreditablösung eingeflossen. Kann mein Mann mit Klage auf Zugewinnsausgleich die Hälfte dieser Versicherung von seiner Ex-Frau einklagen, da die Versicherung als alleiniger Versicherungsnehmer ihm zuzuordnen wäre.
Hallo,
grundsätzlich: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Es ist immer schwierig zu sagen, ob eine Klage Erfolg hat. Was mich hier irritiert, ist eine Klage über den Zugewinnausgleich zu diesem Zeitpunkt. Der Zugewinnausgleich ist Bestandteil des Scheidungsurteils und wird nicht im Nachhinein gemacht, ausser es ist eine Abtrennung vom Scheidungsverfahren Gemacht worden.
Wenn man mal voraussetzt, dass der Zugewinnausgleich noch nicht erfolgt ist:
Wegen der Schenkung sehe ich aber gute Chancen, da die Geschwister als Zeugen zur Verfügung stehen. Besser wäre es, wenn jemand den Vorgang bezeugen könnte, der nicht zur Familie gehört. Könnte es ein Bankangestellter wissen? Kann man evtl. Auszüge bei der Bank bekommen, die beweisen, dass alle Kinder die Summe bekommen haben?
Wegen der Versicherung sehe ich gute Chancen. Der Ehemann war Versicherungsnehmer und auch alleiniger Schuldner gegenüber der Versicherung. Die beiden waren also nicht Gesamtschuldner und die Ehefrau wäre bei einer Zahlungsunfähigkeit des Ehemannes nicht herangezogen worden.
Was ich - wie gesagt - nicht verstehe, ist folgendes: Bestandteil der Scheidung ist ja auch die Regelung des Zugewinnausgleichs. Da Ihr offenbar verheiratet seid, ist der Zugewinnausgleich doch schon durchgeführt worden. Oder wurde der Zugewinnausgleich vom Scheidungsverfahren abgetrennt, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu machen? (eher ungewöhnlich).
Die Schenkung könnte mit Zeugen als singulär dem Mann geschenkten Betrag erstritten werden. Kontoauszüge sollten bei den Banken meist gegen Bezahlung aber noch zu bekommen sein (wenn nicht zu lange zurück ev. bis zu 10 Jahre, Auskunft gibt die Bank selbst)
Die Lebensversicherung, kann ebenfalls als in die Ehe eingebrachtes Eigentum gesehen werden. Jedoch würde der Zugewinn welcher während der Ehe erzielt wurde hälftig geteilt werden (die Versicherung wurde während der Ehe aus dem Familieneinkommen bezahlt).
Hallo, ersteinmal mit der Zuwendung von seinen Eltern habt Ihr keine Chance, da Sie behauptet es wäre ein „Geschenk für Beide gewesen“.Was hat die Ex- Frau während der Ehe gemacht? Hausfrau und Mutter? Er hat die Familie alleine ernährt? Oder haben Beide zum Zugewinn in der Ehe beigetragen? Es gilt Anfang des Vermögens Tag der Eheschliessung sowie Beantragung der Scheidung. Was haben Beide in der Ehe erwirtschaftet. Dieses sollte dann hälftig geteilt werden ( wenn Guthaben Grundstück usw.vorhanden). Nun könnte die Ex- Frau behaupten, sie hätte während der Ehe die Lebensversicherung mit bezahlt. Oder Ihr Mann müsste beweisen, dass Er diese alleine gezahlt hat. Aber eigentlich steht Ihren Mann die Hälfte von allem zu. Auch von der Lenensversicherung.
bei meiner Trennung/Scheidung gab es u. a. dieselben Vorgänge. Ich hatte von meinem Vater einige Schenkungen erhalten, die ausschließlich an mich gerichtet waren. Ich habe mir diese Schenkungen allerdings von meinem noch lebenden Vater schriftlich bestätigen lassen. Meine Anwältin erklärte mir den Vorgang wie folgt:
In erster Linie fliessen solche Schenkungen in die Masse die für den Hausbau verwendet wurde. Allerdings hätte mein Vater dann diese Schenkungen für sich selbst wieder erfolgreich einklagen können und mir dann wieder „schenken“. Kein Gericht der Welt hätte sich also auf so einen umständlichen Deal eingelassen und daher wurden die Schenkungen sofort aus dem Zugewinnausgleich herausgerechnet. Sollten die Eltern Ihres Mannes nicht mehr leben, weiss ich allerdings nicht ob diese Verfahrensweise erfolgreich ist oder wäre.
Die Lebensversicherung meines Mannes wurde damals ebenfalls zur Schuldentilgung des Hauses verwendet. Damals 20.000 DM Rückkaufswert. Bei der Trennung erhob mein Exmann dann Anspruch auf diese Lebensversicherung. Meine Anwältin hat die Rückforderung abgeschmettert, da diese Versicherung zur Erhaltung des Familienauskommens verwendet wurde egal wem das Haus letztendlich gehört.
Die Einzahlung der Beiträge zu dieser LV wurden ja auch aus dem gemeinsamen Familieneinkommen bestritten und standen demnach nicht nur meinem Ex alleine zu. Wir haben uns dann anderweitig darauf geeinigt, dass auf gegenseitigen Altersversorgungsausgleich verzichtet wurde und eine Einmalzahlung für die Haushaltsteilung als eine Art Wertausgleich geleistet wurde.
Gerichtliche Schritte empfehle ich nicht, da die Kosten des Rechtsstreites schnell mal den Streitwert „auffressen“ können.
Alles Gute
Vielen Dank Für Deine schnelle Antwort. Damit hast Du uns sehr geholfen. Leider haben wir nichts schriftliches und der Vater ist bereits verstorben.
Es war sein zu Lebzeiten ausbezahlter Erbteil. Auch seine Brüder haben es so erhalten ob verheiratet oder nicht.
Jetzt wollen wir das so regeln, dass die Mutter es zurückklagt. Warum versprichst Du Dir hier Erfolg?
Die Meinungen sind hier sehr verschieden.
sorry bin krank und deswegen nur kurze Rückmeldung. Ich kann das jetzt nicht auf die schnelle beantworten. Bitte frage mal bei Jurathek, 123recht oder vatersein nach.
da es keine Belege gibt,wird es schwierig! Auf was soll sich die Klage denn beziehen?
Das ist mir nicht schlüssig laut Frage!
Desweiteren ist mir auch Frage 2 nicht klar,sehr unklar formuliert,- Wenn alles in dem Haus steckt,warum wird es nicht verkauft und jeder bekommt die Hälfte?
Stehen beide Parteien im Grundbuch?
Hallo Anne,
meine Anwältin hatte mir damals bei meiner Scheidung diese Modalität zu den Schenkungen erklärt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie mir die Unwahrheit erzählt hat. Was ich natürlich nicht weiss, wie ein Richter urteilt und ob die Mutter den Anspruch an so ein ausbezahltes Erbteil automatisch beim Tod des Vererbers übernehmen kann. Meist ist es aber so, dass der Richter einen Vergleich anstrebt. In der Regel kann der Anspruch auf bis zu 50 % reduziert sein. Vorher ist dann zu überlegen ob und inwieweit darauf eingegangen wird. Kommt es zu keiner Einigung wird in die nächste Instanz gegangen. Die Gerichts- und Anwaltskosten hängen vom Streitwert ab, hier sollte man sich vorher genau erkundigen wie hoch die Kosten dann letztendlich sein werden. Eine Rechtsschutzversicherung greift bei Familienstreitigkeiten nicht. Mein Schwager hat bei so einem Streitfall mit seinen Geschwistern den erstrittenen Erbteil aufgrund des Vergleichs für die Gerichts- und Notarkosten aufwenden müssen.
Ich wünsche Ihnen gute Nerven für Ihr Vorhaben.
Liebe Grüsse