Guten Abend,
nehmen wir mal folgendes an:
Frau R. muss Ihren Exmann 12345,56 € Zugewinn zahlen,sobald das Haus (läuft auf Frau R.Namen,da sie es von ihrer Mutter überschrieben bekam…1904 gebaut)Ihr Ex bekommt Hartz4.Das Haus steht zur Zeit leer.
meine Fragen
Wird das Geld angerechnet?
Die Tochter von beiden ist 26 ,verh.Der Mann hat eine EW, die er verkaufen will,weil zu viel Unkosten.Er wird bald in Dortmund arbeiten.Die Tochter und ihr Mann möchten dann evtl. ins Haus ziehen.
Können die das? Kann der Ex,also ihr Vater sagen,ne ist nicht,muss verkauft werden,ich will mein Geld.
Danke für die Antworten
lisa
Hallo,
verstehe ich nicht. Die Frage ist unvollständig formuliert und viele wichtige Informationen fehlen.
Wenn es gesetzlicher Güterstand (also Zugewinngemeinschaft) ist, hat das Haus im Zugewinn nichts zu suchen, falls ein Ehepartner dieses Haus komplett geerbt oder geschenkt bekommen hat.
Wenn sie das Haus von der Mutter überschrieben bekommen hat, gehört es ihr. Geteilt muss nur ein Wertzuwachs, den das Haus evtl. während der Ehe bekommen hat (z. B. neue Fenster, Bodenpreise in der Region sind in die Höhe geschnellt o. ä.).
Wenn das Haus in den Zugewinn fallen sollte, kann der Ehepartner verlangen, dass ihm sein Zugewinn ausbezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein gemeinsames Kind oder einer der Ehepartner selber drin wohnt bzw. wohnen will.
Wenn also das Haus oder Teile davon in den Zugewinn fallen, wird entweder das Haus verkauft oder einer der Partner beantragt die Teilungsversteigerung.
Was Hartz IV mit dem Verkauf des Hauses zu tun hat, ist auch unklar.
Wo soll welches Geld angerechnet werden?
Gruß
Ingrid