Wenn es zur Scheidung kommt und es um Geld geht, hört spätestens dann die Freundschaft auf.
Ich würde raten, hier unbedingt den Zugewinn von einem Anwalt regeln zu lassen.
Wenn man sich bei alle anderen Folgethemen der Scheidung vielleicht gütlich auseinandersetzten kann. Aber hier beim Zugewinn würde ich aufgrund der Darlegung sehr vorsichtig sein.
Zugewinn wird berechnet, in dem man das Anfangsvermögen eines jeden Partners mit dem Endvermögen eines jeden Partners verrechnet. Das Anfangsvermögen zählt genau zum Stichtag der standesamtlichen Hochzeit. Für das Endvermögen zählt der Stichtag der (anwaltlichen) Postzustellung des Antrages auf Scheidung an den anderen Partner.
Hier wird geschaut, welches Vermögen jeder Partner zum Stichtag der Hochzeit mit in die Ehe gebracht hat. Ganz wichtig: Es muss alles durch Unterlagen nachvollziehbar sein. Auch die Aussteuer der Frau zählt mit zum Anfangsvermögen dazu.
Das Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird bis zum Stichtag „Zusendung Scheidungsantrag an die Gegenseite“ berechnet. Hier ist es grundsätzlich erst einmal unerheblich, wer was bezahlt hat.
Das, was jeder Partner nachweislich in die Ehe mit eingebracht hat, bekommt er auch wieder.
Das Geld, welches für die Renovierung der Wohnung gebraucht wurde, muss mit Belegen und Verwendungszweck nachgewiesen werden. Dann kann dieses mit berücksichtigt werden.
Ausnahmen bei dem erwirtschafteten Vermögen während der Ehe gibt es schon: Zum Beispiel: Sollten Anschaffungen aufgrund von Geldgeschenken oder überhaupt Geschenke während der Ehe dazu gekommen sein, werden diese gesondert demjenigen zugesprochen, dem sie gehören. Aber auch hier sind Nachweise oder auch Aussagen von Angehörigen wichtig.
Auch Erbschaften werden mit berücksichtigt. Auch wenn Sie während der Ehe stattgefunden haben.
Hier kann dann wirklich nur der Anwalt situationsbedingt am besten, wenn er alle Details kennt, die Zugewinnforderungen aufstellen und dann dem Gericht vorlegen.
Der Ex-Partner wird vom Anwalt wohl aufgefordert werden, sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen. Ich würde mich aber nicht unbedingt auf eine monatelange Anwaltsschlacht einlassen, sondern die Forderungen, so sie nachweisbar sind, alsbald dem Gericht vorlegen.
Allerdings ist zu beachten, wenn man vorher schon weiß, dass Forderungen utopisch sind, sollte man diese auch gar nicht stellen. Ein Anwalt will so viel wie möglich für den Mandanten herausholten. Also können die Forderungen auch dementsprechend hoch ausfallen. Man sollte nur beachten, dass der Anwalt nach dem Streitwert (also der ersten Forderung, die dem Gericht vorgelegt wird) bezahlt wird, nicht nach dem Wert des wirklichen Endergebnisses.
Es gibt viele Detail und bei euch bestimmt noch mehr, auf die zu achten sind. Wichtig ist immer, alle Nachweise zusammen zu tragen, die man bekommen kann. Nur Aussagen werden vom Gericht nicht anerkannt.
Alles Gute!