Zugewinnausgeleich-wie funktioniert das

Hallo!Mein Mann und ich werden uns scheiden lassen. Leider verlief das ganze eher unschön und deshalb erfolgte bislang keine Einigung was das finanzielle betrifft.

Mein Mann hat vor Beginn der Ehe eine Eigentumswohnung gekauft, er steht auch alleine im Grundbuch. Allerdings habe ich mit meinem Geld die Wohnung komplett renoviert und eingerichtet. Außerdem habe ich in der Ehe zwei Autos gekauft. Beide sind aber bereits wieder verkauft. Es gibt auch noch mehr Sachen die ich in der Ehe von meinem Geld alleine bezahlt habe, z.B. eine Bang und Oluffsen-Anlage für 4500,- Euro.

Nach der Trennung bin ich ausgezogen und mein Noch-Mann wohnt in der Wohnung.

Er prophezeite mir, dass er mich finanziell komplett ausnehmen will.Ich möchte eigentlich nur einen Teil des GEldes, das ich in die Wohnung gesteckt habe wieder haben.

Ist das möglich? Oder bestehen eher schlechte Aussichten Geld zu bekommen?

lg

Hallo Marion,

die Wohnung gehört weiterhin ihm. Du kannst nur von dem Wertzuwachs der ETW partizipieren. D.h. was war die Wohnung bei Kauf wert und was ist sie jetzt wert? Ist der Wert gestiegen, hat dein Mann Zugewinn erzielt. Davon steht dir die Hälfte zu.

Zugewinnausgleich

Hier wird der Vermögenszuwachs zur Ehezeit unter den Eheleuten aufgeteilt. Schulden gelten in diesem Sinne auch als Vermögen. Ein sich ergebender Minus-Saldo wird auf 0,00 gesetzt.

Jeder macht eine Aufstellung über das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung (=Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages (=Endvermögen). Die Differenz ist der Zugewinn und der mit dem höheren Zugewinn hat die Hälfte hiervon dem anderen gegenüber auszugleichen. Zu beachten ist, dass Erbschaften von und Schenkungen durch Dritte während der Ehe dem Wert nach dem Anfangsvermögen des empfangenen Ehegatten zuzurechnen sind und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags im aktuellen Wert dessen Endvermögen zuzurechnen sind.

Die Renovierungskosten wirst du evtl. zurück erhalten, wenn du Rechnungen vorweisen kannst und auch, dass es dein Geld war, welches nicht aus der Ehe stammt.

Die beiden Autos sind verkauft. Wer hat das Geld erhalten? Ist noch was davon übrig? Wer hat es?
Wer hat die Anlage?

Gibt es Kinder? Gehst du arbeiten?
Wenn dein Mann in seiner ETW wohnt, hat er einen s.g. Wohnvorteil, der ihm zu seinem Einkommen angerechnet wird und somit den Unterhalt für dich und die Kinder erhöht.

Ich kann dir nur raten, dir SOFORT! einen Fachanwalt für Familienrecht zu suchen. Einen bissigen, der sich richtig gut streiten kann. Wo wohnst du? Evtl. kann ich einen Anwalt empfehlen.

Sei auf keinen Fall so blöd zu sagen, ich will „nur“ das haben. So haben ich udn zigtausend andere Frauen auch gedacht. Nimm dir das, was dir zusteht. Alles!

Wenn du kein Einkommen hast, hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Die meisten Anwälte rechnen darüber ab. Später wenn es zur Scheidung kommt, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Sei dir IMMER! im Klaren darüber, das egal was passiert, du es dir weder zu Herzen, noch persönlich nimmst. Und solltet ihr Kinder haben, haltet sie da unbedingt raus!

Alles Gute!
Karala

Liebe Marion,

In der Ehe ist alles geimeinsames Gut. Es wird i.d.R. davon ausgegangen, dass eine Anschaffung nur mit Unterstützung des Partners möglich war. Dinge, die nachweislich mit in die Ehe gebracht wurden, können ausgenommen werden. Leider ist, nach eigenesr Erfahrung, vieles vom Richter abhängig. Ich würde gar nicht großes Federn lesen machen und die Scheidung vor Gericht beantragen, damit dieses entscheidet. So wie du die Lage schilderst ist alles andere reine Zeitveraschwendung.

Viel Glück
Andreas

Hi Karala!

Es sind Gott sei dank keine Kinder da. Ich geh auch nach wie vor Arbeiten. Wir verdienen beide das Gleiche, also ist der Versorgungsausgleich hinfällig. Wir haben auch beide darauf verzichtet. Beim Anwalt bin ich schon, der macht auf mich auch einen echt guten Eindruck. Die Rechnungen sind noch in der Wohnung, d.h. wenn er nicht ganz blöd ist, dann hat er die Rechnungen schon weggeworfen.Was mach ich wenn die Rechnungen nicht mehr existieren?

Die Anlage steht auch noch in der Wohnung, vorausgesetzt er hat sie nicht verkauft.

Die Autos habe ich verkauft und das Geld ist in die Ehe geflossen, bzw. das zweite Auto musste ich verkaufen, da ich mir ja eine Wohnung nehmen musste.

Hat er den Wohnvorteil auch, wenn keine Kinder da sind?

Danke für die Antwort, sie hat mir schon einiges weitergeholfen!

lg

Die Scheidung ist schon beantragt und der Termin ist für August angesetzt. aber ich habe eben schon einiges gehört und gelesen, dass es einfacher ist, wenn man sich vorher einigt. Das klappt aber nicht. Ich habe es mehrfach versucht, aber er blockt komplett ab. Deswegen würde es mich eben interessieren, wie das dann läuft, bzw. was ich machen kann und muss, damit ich wenigstens einen Teil wieder bekomme.

lg

Beweise so gut wie irgendwie möglich, dass es alleine dein Geld war und du unabhängig von deinem EX.

LG
ANdreas

Hallo Marion,

ich gehe mal davon aus, dass Ihr keine Gütertrennung vereinbart und Ihr somit als Zugewinngemeinschaft gelebt habt.

  • Zu der Eigentumswohnung = Da Dein Mann diese vor der Ehe gekauft hat, hast Du keinen Anspruch auf sie. Sollte er allerdings zum Zeitpunkt der Heirat noch Schulden auf diese Wohnung gehabt haben und diese wurden während der Ehe getilgt, so hast Du nach dem neuen Scheidungsrecht diese „mitgetilgt“ und bekommst 50% davon zugesprochen. Auch wenn Du die Wohnung renoviert hast, so hast Du keinen Anspruch auf Entschädiung für diese Arbeit. Das gehört unter „ideeller Wert“
  • Zu der Einrichtung = Diese wird 50/50 aufgeteilt, aber hier wird es knifflig, weil nur ein Restwert angesetzt wird und nicht der Kaufpreis. Gleiches gilt für die Stereoanlage. Bleibt also zu überlegen, ob es sich wirklich lohnt, deswegen zu streiten.
  • Zu den Autos: Da diese während der Ehe ge- und wieder verkauft wurden, gehören sie nicht zum Zugewinn. Es wird nur berücksichtigt, wie Euer Vermögensstand bei der Heirat war und bei Einreichung der Scheidung sein wird.

Ich denke schon, dass Du einen Teil Deines Geldes zurückbekommen kannst, aber das wird Dein Anwalt mit dem gegnerischen Anwalt klären. Das Ganze wird aber bestimmt nicht billig, weshalb Du wirklich gut überlegen solltest, ob sich der Aufwand lohnt. Du bist in eine neue Wohnung gezogen, hast ein neues Leben begonnen … willst Du Dich wirklich mit alten Sachen aus der gemeinsamen Wohnung einrichten, falls er Dir keinen Ausgleich zahlt?

Seine Drohung, er würde Dich finanziell ausnehmen, würde ich nicht so ernst nehmen. Getretene Hunde beißen gerne :wink:. Per Gericht wird der Versorgungsausgleich geklärt und das „Vermögen“ geteilt. Was will er denn sonst noch von Dir?

Ich wünsche Dir alles Gute und sorry, dass ich Dir nicht bessere Nachrichten schicken konnte.

M*

Hallo Marion,

bzgl. der Renovierungs-Rechnungen kannst du Duplikate bei den Firmen anfordern.
Es sei denn, es ist länger als 10 Jahre her. Dann gibt es wohl keine Rechnung mehr, aber evtl. der Hinweis, wer der Käufer war. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, das es von deinem Geld (Erbschaft, Geburtstagsgeld, Geldanlage vor der Ehe etc. war) bezahlt wurde.

Die Anlage:
Setze ein Einschreiben/Rückschein auf und fordere ihn innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf, (das Datum einsetzen) die Anlage herauszugeben bzw. dass du sie am x.x.x. abholen wirst. Nimm einen Zeugen mit und lass dir die Herausgabe quittieren.

Sollte er der Herausgabe nicht nachkommen, kannst du deinen Anwalt bitten ein Schireben aufzusetzen, diese herauszugeben, oder aber du kannst ihn anzeigen bzw. dein Anwalt kann zum Scheidungsantrag (gibt es schon eine Vorladung?) bis max. 14 Tage vorher! einen Antrag als Folgesache Hausrat einreichen Ein Folgeantrag kann auch für Zugewinn etc. erfolgen.

Wenn das Geld von den Autos ausgegeben ist, dann ist es leider weg.

Den Wohnvorteil hat jeder, der Eigentum besitzt, egal ob mit oder ohne Kinder, sogar wenn er nicht in der Wohnung wohnen würde und diese vermietet ist oder leer steht.

Wie habt ihr das mit den Einkommenssteuererklärungen geregelt?

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich!
Karala

Hallo Marion28,

leider kann ich nicht weiterhelfen, wünsche aber viel Glück.

AnkeAngela

sorry, ich denke, das ist so schwer zu beantworten und wirklich aufschluss wirst du erst durch einen gang zum anwalt bekommen!
wenn es um den zugewinnausgleich geht, wird (glaube ich) auch der hausrat berücksichtigt?!
aber ich kenn mich in diesem speziellen fall nicht wirklich aus.

hallo,
was ein fieser Mann…
normalerweise ist das so, die wohnung hat er vorher gekauft ,ist seine…mit deinem geld…weiß ich nicht…alles was in der ehe erwirtschaftet wurde,wird geteilt
bei mir war das so…
meine mutter hat mir während der ehe mein elternhaus überschrieben,bei der scheidung hat mich meine anwältin gefragt,was das haus wert ist…ich sagte 120000 DM…meine damalige mieter hat das haus aber so zerstört,so das ich das haus für nur 50000€ anstatt 90000€ verkaufen konnte,mein ex bekam zugewinn 28ooo€,meine anwältin,die mich total übern tisch gezogen,für die scheidung insgesant 6000€
echt,hör dich im bekanntenkreis um,wegen einen anwalt

viel glück

lisa

Wenn es zur Scheidung kommt und es um Geld geht, hört spätestens dann die Freundschaft auf.
Ich würde raten, hier unbedingt den Zugewinn von einem Anwalt regeln zu lassen.
Wenn man sich bei alle anderen Folgethemen der Scheidung vielleicht gütlich auseinandersetzten kann. Aber hier beim Zugewinn würde ich aufgrund der Darlegung sehr vorsichtig sein.

Zugewinn wird berechnet, in dem man das Anfangsvermögen eines jeden Partners mit dem Endvermögen eines jeden Partners verrechnet. Das Anfangsvermögen zählt genau zum Stichtag der standesamtlichen Hochzeit. Für das Endvermögen zählt der Stichtag der (anwaltlichen) Postzustellung des Antrages auf Scheidung an den anderen Partner.

Hier wird geschaut, welches Vermögen jeder Partner zum Stichtag der Hochzeit mit in die Ehe gebracht hat. Ganz wichtig: Es muss alles durch Unterlagen nachvollziehbar sein. Auch die Aussteuer der Frau zählt mit zum Anfangsvermögen dazu.

Das Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird bis zum Stichtag „Zusendung Scheidungsantrag an die Gegenseite“ berechnet. Hier ist es grundsätzlich erst einmal unerheblich, wer was bezahlt hat.

Das, was jeder Partner nachweislich in die Ehe mit eingebracht hat, bekommt er auch wieder.

Das Geld, welches für die Renovierung der Wohnung gebraucht wurde, muss mit Belegen und Verwendungszweck nachgewiesen werden. Dann kann dieses mit berücksichtigt werden.

Ausnahmen bei dem erwirtschafteten Vermögen während der Ehe gibt es schon: Zum Beispiel: Sollten Anschaffungen aufgrund von Geldgeschenken oder überhaupt Geschenke während der Ehe dazu gekommen sein, werden diese gesondert demjenigen zugesprochen, dem sie gehören. Aber auch hier sind Nachweise oder auch Aussagen von Angehörigen wichtig.
Auch Erbschaften werden mit berücksichtigt. Auch wenn Sie während der Ehe stattgefunden haben.

Hier kann dann wirklich nur der Anwalt situationsbedingt am besten, wenn er alle Details kennt, die Zugewinnforderungen aufstellen und dann dem Gericht vorlegen.

Der Ex-Partner wird vom Anwalt wohl aufgefordert werden, sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen. Ich würde mich aber nicht unbedingt auf eine monatelange Anwaltsschlacht einlassen, sondern die Forderungen, so sie nachweisbar sind, alsbald dem Gericht vorlegen.

Allerdings ist zu beachten, wenn man vorher schon weiß, dass Forderungen utopisch sind, sollte man diese auch gar nicht stellen. Ein Anwalt will so viel wie möglich für den Mandanten herausholten. Also können die Forderungen auch dementsprechend hoch ausfallen. Man sollte nur beachten, dass der Anwalt nach dem Streitwert (also der ersten Forderung, die dem Gericht vorgelegt wird) bezahlt wird, nicht nach dem Wert des wirklichen Endergebnisses.

Es gibt viele Detail und bei euch bestimmt noch mehr, auf die zu achten sind. Wichtig ist immer, alle Nachweise zusammen zu tragen, die man bekommen kann. Nur Aussagen werden vom Gericht nicht anerkannt.

Alles Gute!

Hallo Marion,
der gesetzliche Güterstand (Gütergemeinschaft wenn nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde) besagt, dass alles was vor dem Tag der standesamtlichen Eheschließung der jeweilige Ehegatte in die Ehe einbringt jeweils dem besagtem Ehegatten als Anfangsbestand angerechnet wird.
Alles was während der Ehe an Einnahmen oder Ausgaben geflossen ist, zählt nicht.
Immobilien, die in die Ehe miteingebracht wurden bleiben im Besitz desjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Zugewinn der Immobilie wird festgestellt und hälftig beiden Ehegatten zugerechnet. Ausserdem sämtliche Kapitalversicherungen (Rückkaufswert) werden hälftig angerechnet. Sowie angesparte Rentenversicherungsbeiträge. PKW`s die während der Ehe angeschafft wurden und nicht mehr im Besitz eines oder beider Ehegatten sind, zählen nicht.
Noch vorhandene PKW´s, Motorräder oder sonstige höherwertige Güter (z. B. Stereoanlage) werden nach Wert am Stichtag der Scheidungsklage geschätzt und hälftig zugerechnet.
Hausrat kann unter den Ehegatten vernehmlich geteilt werden. Bei ungleicher Aufteilung kann ein Wertausgleich dem schlechter gestellten Gatten zugerechnet werden. Hierfür ist aber keine gesetzliche Grundlage vorhanden.
Also im Grunde zählt nur was am Ende der Ehe (stichtag der Scheidungsklage) vorhanden ist und wird hälftig dem Endbestand der jeweiligen Ehegatten zugerechnet. Ausnahme sind die besagten Immobilien (siehe oben. Anfangsbestand und Endbestand ergeben das was jedem Ehegatten zusteht.
Sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, kann Ihnen Ihr Anwalt/in detailliertere Auskünfte erteilen.
Alles Gute

Hallo!
Tut mir leid, da kann ich Dir leider nicht weiter helfen. Viel erfolg noch

Hallo Marion, hier benötigst Du einen rechtsanwalt - ich bin Psychologin,
sorry, Petra

Hallo Marion
Ich hoffe Du hast beim Auszug, aus der Wohnung Deine Einrichtung mit genommen.
Ich denke das es schlecht aussieht ans Geld zukommen,
denn es kommt auch ein wenig auf den Anwalt an, den Du hoffentlich eingeschaltet hast, ich denke um den wirst Du nicht herum kommen,die Angelegenheit ist zu Umfangreich.
Gruß Seppel42

Hallo,
der Zuzgewinn wird berechnet vom Anfang der Ehe bis zum Antrag der Scheidung auf die Eigentumswohnung. Für deine Ausgaben (Renovierung und Anlage solltest du Belege oder Kontoauszüge haben, sonst sieht es schlecht aus, ich kann dir nur Raten geh zu einen Anwalt.
LG zutom

Hallo,
Zugewinn bedeutet bei der Trennung, dass alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Deinem Mann bleibt die Wohnung, aber das was während der Ehe investiert wurde wird aufgeteilt. Da hat der/die PartnerIn Pech, die das meiste hineingesteckt hat. Alles wirst du nicht mehr kriegen, aber die Hälfte auf jeden Fall. Du musst aber das Geld auch nachweisen können. Du brauchst also Belege, auch für die Autos und die Anlage.
Für weitere Fragen erreichst du mich auch auf die Schnelle unter [email protected]
Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben und bitte die späte Antwort zu entschuldigen.
Für eine positive Bewertung wäre ich dir dankbar.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd