Scheidung.
Hallo,
ab wann wird der Zugewinnausgleich berechnet.
Ab dem Tag-Besuch beim Rechtsanwalt,oder nach einem 1jahr Trennung,von Tisch und Bett.
Bedanke mich im vorraus für eure Bemühungen.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Heller
Hallo Uwe Heller,
vielen Dank für die Anfrage. Ich bin ausschließlich Expert für die psychologischen Folgen einer Trennung und Scheidung. Deine Frage richtet sich an Juristen. Da ich in dem Bereich kein Fachmann bin, kann ich Dir keine Auskunft geben.
Viel Glück chicobello
Guten Abend, Herr Heller,
tut mir leid, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Kreidler
Hallo Uwe,
beides nicht.
Ab dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Diesen kann man normalerweise ca. 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres stellen.
Grüße Bröselchen
Hallo Uwe
Der Zugewinnausgleich wird nicht ab den Tag ,sondern bis zu dem Tag den der Anwalt bei Gericht angibt wo die Trennung,von Tisch und Bett los geht.
Also das Trennungsjahr beginnt.
Gruß Seppel42
Moin,Moin
Gefunden habe ich das
Maßgeblicher Stichtag für die Erteilung von Auskunft über den Vermögensumfang und damit für die Berechnung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bei dem anderen Ehegatten Da die Erfahrung zeigt, dass sich oft gerade in der Zeit zwischen Trennung und dem Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens verringert, kann Stichtag für die Erteilung von Auskunft über den Vermögensumfang und damit für die Berechnung des Endvermögens auch der Zeitpunkt der Trennung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Haaf