Zugewinnausgleich

Zwei Ehepartner lassen sich scheiden.
Ehepartner A besaß während der Ehezeit ein hohes Einkommen.
Ehepartner B besaß Ersparnisse.
Vor Schließung der Ehe hatte sich A Geld bei B geliehen.
Während der Ehezeit zahlte A das Geld an B aus seinem Einkommen zurück.
Wuchs hierdurch das gemeinsame Vermögen, das zur Berechnung des Zugewinnausgleichs relevant ist?

Welche Unterlagen der Ehepartner sind konkret zur Berechnung des Zugewinnausgleichs anzufordern?

Hallo,

hilfreich ist :
http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/
mit dabei weiterführenden Links.

lG

Den Zugewinn müssen A und B jeweils für ihr eigenes Vermögen während der Ehezeit berechnen.

Dabei gilt stichtagsgenau Datum des Zugangs des Scheidungsantrags für das Endvermögen , von dem das Anfangsvermögen am Tag der standesamtlichen Eheschließung plus etwaig zugefallenem Vermögenserwerb durch Erbe während der Ehe abgezögen wird. Das ergibt den ehelichen Zugewinn jeden Partners.

Die Differenz beider Zugewinne muss derjenige hälftig dem ausgleichen bzw. gegen dessen Forderungen anderer Scheidungsfolgesachen, etwa Hausratteilung, verrechnen, der weniger ehelichen Zugewinn erzielte.

Insofern spielt die konkrete Darelehensforderung einerseits und erfolgte Rückzahlung andererseits zum Stichtag Scheidungsantrag hier die entscheiden Rolle.

G imager