Hallo an alle ,
bei meiner Scheidung mit eine rumänische Bürgerin laut den vorläufigen urteil was betrifft den Zugewinnausgleich muss ich eine summe erhalten von der ex Frau , Problem ist das hier in Deutschland sie nix besitzt und auf Harz 4 angewiesen ist ( das war in voraus zu erwarten das sie das anstrebt um keine schulden zu bezahlen ) .Aber in Rumänien hat sie eine wohnung auf ihren Name . Meine frage was und wie muss ich unternehmen das die schulden was sie mir schuldet in Grundbuch eintragen lasse
danke
für die schnelle Antwort : die wohnung hat sie erworben vor unsere eheschließungs-(
auch hier hatte sie es falsche aussage über ihre wirtschaftliche Verhältnisse um zu betrügen den Deutschen Gericht und
wollte die wohnung heimlich verkaufen aber
bin ihr auf der spur und sie wurde erwischt .
Verfahren ist eröffnet und si ist jetzt vorbestraft von Staatsanwaltschaft
Konstanz - Leider habe ich kein guten Anwalt und mit internationalen recht hat er keine Ahnung .
Meine frage bleibt die gleiche - wie kann ich zu mein geld kommen
Wieso soll sie einen ZUGEWINNausgleich zahlen, wenn sie die Wohnung vor der Eheschließung besaß und sie außer der Wohnung nicht besitzt? Woraus besteht denn der Zugewinn?