Zugewinnausgleich bei Scheidung

Ehemann bringt bei Eheschliessung sein Elternhaus mit in die Ehe. Darauf sind Schulden, da er dieses seiner Mutter abkaufte.
Die Eheleute selbst leben in einer Mietswohnung.
Während der 15 jährigen Ehe werden diese Schulden fast abgezahlt, die Mutter lebt weiterhin in in ihrem ehemaligen Haus.
Die Mutter stirbt und der Sohn möchte nun das Haus verkaufen.
In der Zwischenzeit ist die Ehe gescheitert und der Mann möchte sich noch vor dem Hausverkauf scheiden lassen, damit die Noch-Ehefrau nicht den Zugewinn davon erhält. Unterhalt für diese wird er auch keinen mehr zahlen, da das jüngste Kind inzwischen 10 Jahre alt ist, und die Ehefrau volltags arbeiten gehen soll.
Noch ist diese auf Grund der Geschehnisse krank und nicht arbeitsfähig.
Aber das soll sich ändern.
Ist das Vorgehen des Ehemannes rechtens?

Ich suche euren Rat bzw. Antworten.

Amelie

hallo ,
grundsätzlich ist als was in der ehe erwirtschaftet wurde, hälftig zu teilen. Also auch das haus, evtl anteilig. Wie es mit Unterhalt aussieht kann ich nicht sagen.

gruß bat

Hallo Amelie,

das Familienrecht ist komplex und kompliziert! Bei oberflächlichen Angabe ist es sehr schwierig eine „handfeste“ Aussage zu tätigen. Einen Ehevertrag gibt es nicht?
Es ist unabhängig ob das Haus nach oder vor der Scheidung verkauft wird. Sollte es zum Zeitpunkt der Scheidung verkauft sein, weiß man ja den Wert; sollte es noch nicht verkauft sein, wird der Wert durch ein Sachverständigengutachten festgelegt. Ohne einen Ehevertrag und die „güterliche Trennung“ wird es schwierig. Hier zu beachten gilt, dass lediglich der Zugewinn - also der Wert des Hauses ab der EHE zu berücksichtigen ist. Nach der Schilderung hier, hat er das Haus bereits vorher gehabt. Also wäre nur eine „Wertsteigerung“ zu berücksichtigen.

Trennungsunterhalt muss in jedem Fall gezahlt werden! Bezüglich eines nachehelichen Unterhalts sieht es in der Tat schlecht aus. Da hat jeder sich nach besten Kräften wieder selbst zu unterhalten.

Der Kindesunterhalt bleibt dabei natürlich völlig unberücksichtigt. Wenn kein Ehegattenunterhalt gezahlt wird, hat das Kind anspruch auf höheren Unterhalt.

LG

zugewinn bei scheidung
Alles was in der Ehe angeschafft wird-also auch Schulden eines Hauses ,die durch Einnahmen abbezahlt werden-wird hälftig geteilt.
Atteste von Ärzten bringen ,die jetztige und auf unbestimmte Zeit , die Arbeitsunfähigkeit bestätigen(Psychlogisches Gutachten,über evtl seelische Probleme)
ist ein erlernter Beruf vorhanden, wiedereingliederung unmöglich durch lange Auszeit(Kindererziehung?)
Umschulung durch Unterhaltszahlung von Noch-Ehemann finanzieren lassen .
Unbedingt einen eigenen Anwalt suchen(KEINEN GEMEINSAMEN!!!)Prozesskostenbeihilfe beantragen.
und nochmals Rücksprache halten.
NICHTS unterschreiben was Ehemann bringt und auf einen Verzicht hinweist,egal was.
Viel Glück

Hallo Amelie,
das Haus gehört dem Ehemann, da es vor der Eheschliessung erworben wurde. Die während der Ehe getilgten Schulden spielen keine Rolle, sofern der gesetzliche Güterstand zum Tragen kommt, also die Gütergemeinschaft.
Der Zugewinnausgleich muss auf jeden Fall gezahlt werden, denn bereits das Einreichen der Scheidungsklage zählt als Stichtag und nicht der Scheidungstermin selbst.
Unterhalt muss der Vater für das gemeinsame Kind zahlen. Ausserdem steht der Ehefrau ein Trennungsunterhalt für zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der offiziellen Trennung zu. In diesem Fall erst recht, da die Ehefrau krankheitsbedingt nicht arbeiten kann und demnach vermutlich Einkommenseinbußen hat.
Der Zugewinn kann entweder durch den Verkauf des Hauses oder durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Der Zugewinn beträgt 50 % des Wertzuwachses der Immobilie für jeden der beiden Parteien.
Alles Gute

Hallo Amelie43

so einfach wird es sich dein Noch-Mann nicht machen können. Bitte nehme dir unbedingt einen Anwalt. Du kannst einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht vereinbaren. Dieses Beratungsgespräch wird ca. bis zu 199,00 Euro + MwSt. kosten.

Der Zugewinn wird berechnet vom Stichtag der Eheschließung Standesamt bis zu dem Stichtag, an dem eine Gegenseite den Scheidungsantrag vom Anwalt des Ex-Partners zugeschickt bekommen hat. Alles, was in dieser Zeit der Ehe erwirtschaftet wurde, wird durch beide geteilt. Alles, was beide in die Ehe mit eingebracht haben, wird hierbei für den jeweiligen berücksichtigt und verrechnet.

Steht das Haus auf beider Namen oder nur auf dem Namen deines Noch-Ehemanns? Dieses kann auch entscheiden sein. Solltest du bei der Finanzierung des Hauses mitgeholfen haben, dann ist es ratsam, alle Unterlagen mit deinem Namen, aus denen hervorgeht, dass du für dieses Haus mitfinanziert hast, zu sichern. Also auch Kontoauszüge, auf denen eure beiden Namen stehen. Oder Rechnungen fürs Haus, die du selbst gezahlt hast. Diese Belege könnten dann, sollte das Haus nur auf dem Namen deines Noch-Mannes stehen, für dich mit berücksichtigt werden.

Sollte das Haus auf euer beider Namen stehen, dürfte dieses zudem im Trennungsjahr gar nicht verkauft werden.

Für dein Kind muss er Unterhalt zahlen, ob er will oder nicht. Gehe zum Jugendamt und beantrage schon mal Unterhaltsvorschuss. Diesen bekommst zu für dein Kind bis zum 12. Lebensjahr. Das Jugendamt arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich dann um den Unterhalt von deinem Noch-Ehemann kümmern werden.

Hallo, da dies doch sehr komplex ist, würde ich einen Anwalt aufsuchen. Ohne Anwalt geht die Scheidung eh nicht; dieser kann alles weitere klären.
Mit Sicherheit zählt der gemeinsame Schuldenabbau in den Zugewinn und Sie müssen sicher nicht von jetzt auf gleich 100% arbeiten, wenn Sie vorher gar nicht gearbeitet haben. Alles Gute!

hallo,
ich würde ein Beratungsgespräch beim Anwalt machen

lisa

Hallo, ich bin kein Anwalt, aber vielleicht hilft es:

  • Mein Eindruck in diesem Forum ist, dass selbst bei
    komplexen Rechtsfragen wie dieser die Hoffnung be-
    steht, in diesem Forum sichere Aussagen zu bekommen.
    Insofern immer meine Empfehlung, einen Anwalt hinzu-
    zuziehen.
  • Wenn das Haus auf den Mann und nicht auf das Ehepaar
    eingetragen ist, dann kann er meines Erachtens wie
    beschrieben vorgehen.
    Zu prüfen ist vielleicht, inwieweit das Schulden-
    abtragen zu einer Minderung des Zugewinns des Ehe-
    paars geführt hat ("wenn Du die Schulden nicht getilgt
    hättest, dann hätten wir jetzt einen höheren Zugewinn)
    hier doch zu berücksichtigen ist. Ich vermute, nein.
  • Der Krankheitszustand bestimmt höchstens das Maß, in
    dem von der Frau verlangt werden wird, zu arbeiten
    und damit auch Zeitdauer und Höhe etwaiger Unterhalts-
    zahlungen. Hier geht auch die Dauer der Ehe (15 J.)
    ein, die nach meiner Laienmeinung noch nicht als lang-
    jährige Ehe gilt.

Ich hoffe, es hilft.

Thommy

Das Abbezahlen der Schulden sollte nachweisbar sein (Kontoauszüge) und geht damit in den Zugewinn ein. D.h. Erlös vom Haus abzüglich Anfangswert gehört zum Zugewinn.
Vollzeitige Arbeit kann erst ab einem Alter von 12-14 Jahren zugemutet werden. Teilzeit ist annehmbar (Kind ist durch Schule betreut).
Aufstellung aller Finanzströme helfen bei der Auseinandersetzung bei der Scheidung. Hier ist auf jeden Fall mindestens ein Anwalt erforderlich.

Liebe Amelie, es tut mir leid, aber damit kenne ich mich nicht aus. Viel Glück