Zugewinnausgleich bei Scheidung

Wie verhaelt es sich, wenn der Ehepartner_1 waehrend der Ehe 30000 EUR geerbt hatte. Dieses Geld ins gemeinsame Haus geflossen ist. Beide hatten vor der Ehe nichts. Ehepartner_1 hat jetzt 5000 EUR auf dem Konto und Ehepartner_2 -10000 EUR. Gibt es einen Zugewinnausgleich?

Hallo,

Wie verhaelt es sich, wenn der Ehepartner_1 waehrend der Ehe 30000 EUR geerbt hatte. Dieses Geld ins gemeinsame Haus geflossen ist. Beide hatten vor der Ehe nichts. Ehepartner_1 hat jetzt 5000 EUR auf dem Konto und Ehepartner_2 -10000 EUR.
Gibt es einen Zugewinnausgleich?

Hm, mal überlegen. Also das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen und hat zum Zeitpunkt eines möglichen Zugewinnausgleichs den Wert X = 200000.
Beiden gehört also jetzt X/2. EP 1 hat außerdem noch 5000€, EP 2 -10000. Bei EP 1 wären die 30.000 dessen Anfangsvermögen zuzurechnen. Also hat EP 1 einen Zugewinn von 105000 - 30000 = 75.000. EP2 hat einen von 90.000 - 0 = 90.000. Macht wenig überraschen eine Differenz von 15.000, wovon EP2 nun EP1 die Häfte also 7.500 auszugleichen hätte.
Bei dieser einfachen Berechnung blieb die Indexierung des Erbes auf den Zeitpunkt der Eheschließung unberücksichtigt.

Grüße

Vielen Dank, das habe ich verstanden. Vielleicht noch ein Fall
EP1 hatte während der Ehe (vor 10 Jahren) mit einem Geschwister ein Haus geerbt. Das Haus hatte da einen Wert von 100000 EUR Schulden. Beide haben eine Erbengemeinschaft zu zweit. Das Haus wird durch eine Kapitallebensversicherung monatlich angespart und es werden nur die anfallenden Zinsen getilgt. Ziel ist es mit Fälligkeit bzw. Auszahlung der Lebensversicherung den Kredit zu bedienen. Die Zinsen werden steuerlich abgeschrieben. Weiterhin gibt es von EP1 eine monatliche Zahlung in einen Bausparvertrag auch auf dieses Objekt. Gibt es hier auch einen Zugewinnausgleich für EP2?