Eine in die Ehe mitgebrachte Immobilie gehört bekanntlich beim gesetzlichen Güterstand (Zugwinngemeinschaft) zum Anfangsvermögen.
Was ist aber mit den Mieteinnahmen aus dieser Immobilie, die während der Ehe angefallen sind? Falls eine Scheidung ins Haus steht, gehören diese Einnahmen zum Zugewinn, also gemeinsames Vermögen bzw. sind sie
ausgleichspflichtig oder sind die in den Jahren angefallenen Erträge
aus dieser Immoblie nicht in Ansatz zu bringen und sind somit eigenes
Vermögen ?
Hallo,
Eine in die Ehe mitgebrachte Immobilie gehört bekanntlich beim gesetzlichen Güterstand (Zugwinngemeinschaft) zum Anfangsvermögen.
Was ist aber mit den Mieteinnahmen aus dieser Immobilie, die während der Ehe angefallen sind? Falls eine Scheidung ins Haus steht, gehören diese Einnahmen zum Zugewinn, also gemeinsames Vermögen bzw. sind sie ausgleichspflichtig oder sind die in den Jahren angefallenen Erträge aus dieser Immoblie nicht in Ansatz zu bringen und sind somit eigenes Vermögen?
Die Mieteinnahmen sind Einkommen. Einkommen ist kein Vermögen.
Zum Ende der Ehe (Stichtag für die Vermögensberechnung ist die Zustellung des Scheidungsantrages) wäre interessant, welches Vermögen die beiden haben. Das wird dann dem Anfangsvermögen gegenübergestellt und gegebenenfalls eben ein Zugewinnausgleich durchgeführt.
Grüße