Liebe/-r Experte/-in,
bei meiner Frage geht es um den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ohne Ehevertrag:
Hat in einer Zugewinngemeinschaft der andere Partner bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Erlöse aus während der Ehe veräußerten Anteilen oder aus Gewinnerträgen bei Aktien- oder Rentenfonds, in die der eine Partner lange vor der Eheschließung Gelder für seine Altersversorgung angelegt hat und in die während der Ehe weiter eingezahlt wurde? Oder hat er Anspruch auf die Hälfte der Werte der Fonds zum Zeitpunkt der Scheidung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Beste Grüße
Linni