Zugewinnausgleich Rentenfonds

Liebe/-r Experte/-in,

bei meiner Frage geht es um den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ohne Ehevertrag:

Hat in einer Zugewinngemeinschaft der andere Partner bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Erlöse aus während der Ehe veräußerten Anteilen oder aus Gewinnerträgen bei Aktien- oder Rentenfonds, in die der eine Partner lange vor der Eheschließung Gelder für seine Altersversorgung angelegt hat und in die während der Ehe weiter eingezahlt wurde? Oder hat er Anspruch auf die Hälfte der Werte der Fonds zum Zeitpunkt der Scheidung?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Beste Grüße
Linni

Hallo Linni,

leider muss ich bei deiner Frage passen. Weiss ich leider nicht.
Viel Glück

… aber das macht doch nichts! Trotdem vielen Dank für die Nachricht!

Bester Gruß
Linni

Hallo Linni,

leider muss ich bei deiner Frage passen. Weiss ich leider
nicht.
Viel Glück