Hallo,
mal angenommen ein Ehepaar ist viele Jahrzehnte verheiratet. Beide haben als junge Leute so gut wie nichts mit in die Ehe gebracht und auch während der Ehe nichts nennenswertes geerbt oder geschenkt bekommen. Der Einfachkeit halber setze ich das alles mal mit 0 an. Es gebe kein Testament oder sonstiges - es geht nur um diesen Fall.
Wenn sich die Beiden in der ehe nun ein größeres Vermögen erwirtschaftet haben findet im Todesfall eines Partners ja ein ein pauschaler Zugewinnausgleich statt, indem der Erbteil des anderen Partners erhöht wird. Weiter angenommen es ginge wirklich um Millionen Euro, die Freibeträge in der Erbschaftssteuer würden also überschritten. Sehe ich es jetzt richtig, daß in so einem Fall der Zugewinnausgleich auf einmal Erbschaftssteuerpflichtig ist, weil die Freibeträge in der Erbschaftssteuer nicht vom Güterstand oder der Dauer der Ehe abhängen.
Könnte man ihn steuerfrei „kassieren“, wenn man sich scheiden lassen oder nachträglich Gütertrennung wählen würde?
Cu Rene