Zugewinnausgleich wer kann`s mir erklären

Hallo ,
befinde mich gerade in Trennung und hätte eine Frage zum Zugewinnausgleich. Wenn man im Anfangsvermögen Schulden hat, die in der Ehe getilgt werden, wie muß man diese berechnen? Die Schulden wurden für eine Eigentumswohnung aufgenommen, in der Ehe getilgt. Dannach wurde die Eigentumswohnung verkauft und dafür ein Haus gekauft.
Wär schön wenn mir jemand helfen könnte, Schönen Abend noch

Anhand eines Beispiels:

Bei Eheschließung am 02.01.2000 hatte Ehegatte A ein Vermögen von -10.000 Euro und Ehegatte B ein Vermögen von +5.000 Euro

Am Tag der Einreichung des Antrags auf Ehescheidung hatte Ehegatte A ein Vermögen von 10.000 Euro und Ehegatte B ein Vermögen von +10.000 Euro.

Demnach hat Ehegatte A einen Vermögenszuwachs von 15.000 Euro erfahren und Ehegatte B in Höhe von 5.000 Euro. Die Differnz zwischen den beiden Zugewinnen beträgt 10.000 Euro. Dieser Betrag wird ausgeglichen, indem Ehegatte A an Ehegatte B noch 5.000 Euro zahlt, den sogenannten Zugewinnausgleich.

Theoretisch recht einfach, praktisch häufig manipulierbar, vor allem durch den Ehepartner, der den Scheidungsantrag letztlich stellt, wenn er sich vorher schlau gemacht und arm gerechnet hat!

Zugewinnausgleich ist daher in der heutigen Zeit, bei Scheidungsraten über 50 % und der zunehmend aus rein finanziellen Interessen geschlossenen Ehen (Thema „Importfrauen“) ein extrem hohes Risiko für den vermögenderen Ehegatten!

Hallo find ich super das ich so schnell eine Antwort erhalten habe. Kanns sein das sich ein Fehler eingeschlichen hat? wenn A ein Av von -10 000€ hat, und ein Ev von +10´000€ hätte er doch einen Vermögenszuwachs von 20 000€.Während B ein Av von 5 000€ hatte und ein Ev von 10 000€ hatte, also einen Vermögenszuwachs von 5 000€. Die Differenz wäre dann 15 000€, also müßte die Hälfte, 7 500 € ausbezahlt werden.Oder ?? Könnt natürlich auch sein das ichs nicht richtig verstanden habe, in dem Fall wärs schön wenn ichs noch mal erklärt bekomme.
Vielen Dank und schönen Tag noch
schaumalschlau

Hallo,
der Zugewinnausgleich bedeutet, dass alle Sach- und Vermögenswerte, die während der Ehe erworben werden bei Beendung derselben zwischen den Ehepartnern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Vermögen und Schulden, die mit in die Ehe eingebracht werden sind grundsätzlich davon ausgenommen.
In deinem Fall wurden die Schulden zwar vor der Ehe aufgenommen aber die Tilgung fiel in die Ehe und wurde aus dem gemeinsamen Vermögen bestritten. Der Erlös aus dem Verkauf der Wohnung wurde ebenfalls während der Ehe für einen gemeinsamen Erwerb eines Hauses verwendet. Somit ist dieses Haus auf beide Ehepartner zu verteilen wie alle anderen Vermögenswerte. Es spielt in diesem Fall keine Rolle, dass die Wohnung mit derem Verkaufserlös das Haus mit finanziert wurde, ursprünglich in die Ehe eingebracht wurde.

Gruß Ally

Hallo Ally
vielen Dank für die anschauliche Erklärung, hab`s glaube ich kapiert. Heißt z. B. wenn A eine Etw von 115 000 €,Barvermögen von 70 000€ hat und 90 000€ Schulden, hat er eigentlich ein Av von 95 000€ oder ?
Die Schuldfen wurden während der Ehe getilgt, d.h.das Av von 95 000€ wird dann beim Endvermögen wieder abgezogen, oder?
schönen Tag noch und vielen Dank
schaumalschlau

nicht ganz :slight_smile:
dadurch, dass die Schulden für die Wohnung während der Ehe gemeinsam getilgt und mit dem Verkaufserlös ein gemeinsames Haus gekauft wurde, spielt die Wohnung selbst keine gesonderte Rolle. Sprich, bei ihr ist es unerheblich, dass sie in die Ehe mit Schulden eingebracht wurde.
Das Barvermögen hingegen könnte, wenn es sich eindeutig nachweisen lässt, wem es zu zu ordnen ist und es nicht ins eheliche Vermögen eingeflossen ist für eine gemeinsame Anschaffung, aus dem ehelichen Vermögen raus rechnen lassen und würde dann dem Ehepartner zu 100 % gehören, der es eingebracht hat. Damit wirklich jeder „seins“ erhält, hättet ihr Gütertrennung vereinbaren müssen. In der klassischen Ehe mit Zugewinngemeinschaft wird alles zusammen geworfen und im Fall der Trennung zu gleichen Teilen geteilt, unabhängig davon wer welchen Anteil beigesteuert hat. Damit soll z. B. der Ehepartner unterstützt werden, der wegen der Haushaltsführung, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung ein geringeres eigenes EInkommen hat.

Hi Ally,
sie kennen sich ja super aus. Heißt das das die Etw nicht im Anfangsvermögen steht? und mal ehrlich es ist ja auch gerecht wenn der, der zu Hause sitzt und seine (Karriere)opfert auch mehr bekommt. Hätte da noch eine andere Frage, wär schön wenn Sie mir da noch helfen könnten, ist glaube ich schwieriger. Ich habe im Trennungsjahr eine Eigentumswohnung geerbt. Diese hat mein Vater 2007 für 156 890€ gekauft, ich kann Sie aktuell für 170 000€ verkaufen, ist die Preisspanne jetzt Anfangsvermögen oder gemeinsamer Zugewinn? Erbe gehört glaube ich zum Av? Wär toll wenn Sie mir noch mal helfen könnten.
Einen schönen Abend noch.
L.G. schaumalschlau

naja, danke aber es bleibt Laienwissen, ich bin keine Fachfrau sondern nur durch die eigene Scheidung in die Materie eingetaucht.

Erbschaften und Schenkungen sind einfach zu beurteilen, sie fließen nämlich grundsätzlich nicht ins eheliche Vermögen ein, auch nicht während einer bestehenden Ehe. Im Falle einer Trennung werden sie, solange sie getrennt vom ehelichen Vermögen geblieben sind, auch nicht in das Ehevermögen eingerechnet sondern dem eigentlichen Empfänger zu 100 % zugeschlagen. Also solange man die Erbschaft nicht dafür verwendet hat, um eine gemeinsame eheliche Anschaffungzu finanzieren, gehört das Erbe nach wie vor einem selbst.
Gruß
Ally

hallo Ally, vielen Dank für die vielen Informationen, so eine Scheidung ist halt eine sehr unschöne Sache, aber irgendwie gibts auch ein Licht am Ende des Tunnels, Außerdem ist es harte Schule, wenn mans überstanden hat, ist man auch ein ganzes Stück reifer.
Schönen Sonntag noch
Schaumalschlau