Zugewinngemeinschafft

Hallo liebe User
Folgende Frage beschäftigt mich:

Sagen wir Ehepartner A bringt ein Haus mit in die Ehe welches umfassende Renovierungsarbeiten benötigt. Während der Ehezeit erbt Ehepartner A einen Betrag, der in die Renovierung der Immobilie gesteckt wird. Weiterhin kommen Zuwendungen (in Bar) durch eine Oma von Ehepartner A an das Ehepaar hinzu die wiederum in Renovierung umgesetzt werden.

  • Was wird in das Anfangsvermögen von Ehepartner A gerechnet, was nicht?

  • Wie verhält es sich mit der Wertsteigerung der Immobilie die Ehepartner B durch seine Arbeitskraft eingesetzt hat?

Für jede hilfreiche Antwort wäre ich dankbar

  • Was wird in das Anfangsvermögen von Ehepartner A gerechnet,
    was nicht?

siehe hierzu § 1374 II BGB

  • Wie verhält es sich mit der Wertsteigerung der Immobilie die
    Ehepartner B durch seine Arbeitskraft eingesetzt hat?

Nun ja, soweit die Wertsteigerung der Immobilie durch die Arbeitskraft des B quantifizierbar ist stellt dies eine Leistung dar, die ausgleichspflichtig sein kann. Die Realisierung des Zugewinnausgleiches ist eine Auseinandersetzung und dies oft im wahrsten Sinne des Wortes :wink:

ml

  • Was wird in das Anfangsvermögen von Ehepartner A gerechnet,
    was nicht?

siehe hierzu § 1374 II BGB

Vielen Dank für die Antwort. Es steht nach Durchsicht des Paragraphen jedoch immer noch eine Frage für mich im Raum.

  • Wenn die Zuwendungen in Bar an die Eheleute übergeben wurden (ca. 50T€) und dies nicht nachweislich dem Ehepartner A als Schenkung übergeben worden ist, ist somit der Zugewinn 50/50 zu teilen?

Das offizielle Erbe ist ja dem Anfangsvermögen des Ehepartners A anzurechnen…

lg
Gander