Liebe ExpertInnen,
gesetzt den Fall, ein Ehemann erbt zwei Baugrundstücke und verkauft eines der beiden Grundstücke, zwar gegen den Willen seiner Ehefrau, aber die hat da ja nicht mitzureden. Als er das zweite Grundstück ebenfalls veräußern will, erzählt ihm ein Makler, da dies sein letzter Vermögensbestandteil sei, ginge das nicht ohne Zustimmung der Ehefrau.
Nach meiner Meinung kann es sich dabei nur um ein Gerücht handeln, so eine Regelung wäre doch gar nicht praktikabel: Niemand könnte wissen, ob es sich um den „letzten Teil“ handelt, und wenn die Grundstücke sehr unterschiedlich groß bzw. wertvoll wären und erst das größere verkauft würde, hätte die Regelung eh keinen Sinn.
Wer weiß was? Gibt es so ein Gesetz? Ach ja, die Diskussion findet in Oberbayern statt 
Gruß Ralf
Hallo!
Wer weiß was? Gibt es so ein Gesetz?
Ein Ehegatte kann tatsächlich ohne die Zustimmung des anderen nicht wirksam über sein gesamtes Vermögen verfügen. Wenn also als einziger nennenswerter Vermögensbestandteil nur noch ein Grundstück vorhanden ist, bedarf die Veräußderung durch den Ehemann der Einwilligung durch die Ehefrau.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1365.html
Gruß,
Florian,
Ja aber, wenn er es geerbt hat, ist das doch wieder anderst. Es ist doch seins! Bei der Scheidung, bleibt so etwas auch aussen vor.
VG Gisélle
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Hallo!
Ja aber, wenn er es geerbt hat, ist das doch wieder anderst.
Es ist doch seins! Bei der Scheidung, bleibt so etwas auch
aussen vor.
Das hat ja auch niemand anders behauptet.
Es geht ja gerade darum, dass in diesem besonderen Falle der eine Ehegatte über einen Gegenstand nicht verfügen kann, obwohl er ausschließlich ihm gehört.
Sinn der Sache dabe ist, dass der eine Ehegatte durch eine Verfügung über sein gesamtes Vermögen nicht die Existenzgrundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft aus der Hand geben können soll.
Wie das Grundstück bei einem später erfolgenden Zugewinnausgleich zu behandeln ist, hat mit der Frage der Verfügung während der Ehe nichts zu tun.
Gruß,
Florian.
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