Nach der Eheschließung 2009 beginnen die Partner 2010 mit dem Bau eines Einfamilienhauses, das 2011 fertiggestellt wird. Sie sind im gesetzlichen Güterstand und beteiligen sich mit unterschiedlichen eigenen Beträgen an der Baufinanzierung (neben der Hypothekenfinanzierung). 2012 gerät die Ehe in die Krise und Scheidung ist beabsichtigt. Wer hat welche Ansprüche an wen?
Derjenige, dessen Vermögen geringer gewachsen ist, hat Anspruch darauf, von dem Zuwachs des anderen so viel zu erhalten, dass beide gleich viel Zugewinn haben. Das ist natürlich nun arg verkürzt.