Zugewinngemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage, die in meinem Freundeskreis heiß diskutiert wurde: erhält in einer Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung der andere Partner die Hälfte des Erlöses aus dem Verkauf der Eigentumswohnung des einen Partners, die er lange vor der Eheschließung erworben hat und die erst während der Ehe veräußert wurde?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Gruß
Linni

Hallo Linni,
grundsätzlich JA - heißt ja auch Zugewinngemeinschaft. Aber, im Rahmen des Zugewinnausgleichs können auch andere Regelungen getroffen werden. Da Du nicht über weitere Aspekte berichtest hast, kann ich leider auch keine diffenrenziertere Antwort geben. Es kommt immer auf die Gesamtumstände an.
Sorry, mehr kann ich im Rahmen Deiner Darstellungen nicht beitragen.

Gruß

Frank

Hallo,

beim Zugewinn wird das Vermögen der Ehepartner am Anfang und am Ende verglichen. Da sich die Wohnung vor Eheschließung im Anfangsvermögen dieses Ehepartners befand, erhöht der Wert der Wohnung zwangsläufig dessen Vermögen. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs würden in diesem Fall lediglich die Wertsteigerungen berücksichtigt.

Im Zugewinnausgleich wird immer das Vermögen verglichen, unabhänging, wie es sich zusammensetzt (Immobilien, Kapitalanlagen etc.).

Wurde der Veräußerungserlös zum Erwerb eines Aktienpaketes verwandt und dessen Wert ist zum Stichtag gestiegen, dann gehört die Differenz auch in den Zugewinnausgleich.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte,

Grüße Andreas

Hallo Frank,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Wenn also bei der Eheschließung keinerlei Regelungen getroffen wurden und die Wohnung während der Ehe für den selben Wert verkauft wurde, für die sie seinerzeit auch gekauft wurde - hat der Partner dann Ansprüche? Handelt es sich dann überhaupt um einen Zugewinn?

Danke und schönen Sonntag!
Gruß
Linni

Hallo Linni,

grundsätzlich JA - heißt ja auch Zugewinngemeinschaft. Aber,
im Rahmen des Zugewinnausgleichs können auch andere Regelungen
getroffen werden. Da Du nicht über weitere Aspekte berichtest
hast, kann ich leider auch keine diffenrenziertere Antwort
geben. Es kommt immer auf die Gesamtumstände an.
Sorry, mehr kann ich im Rahmen Deiner Darstellungen nicht
beitragen.

Gruß

Frank

Hallo Andreas,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Die Informationen sind sehr verständlich und auch sehr hilfreich für mich!

Beste Grüße
Linni

Hallo Sabine,
nach meinem Wissen hat bei einer Zugewinngemeinschaft der Andere das Recht auf die Hälfte der Wertsteigerung der Imobilie in der Zeit der Ehe. Genau ist das schwierig festzustellen. Der Wert der Immobilie müsste nachträglich zu dem Zeitpunkt der Eheschließung ermittelt werden und der jetzige Wert der Immobilie. Die Differenz wird dann halbiert.

Viele Grüße
Bertram Sauer

Hallo Frank,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Wenn also bei der Eheschließung keinerlei Regelungen getroffen
wurden und die Wohnung während der Ehe für den selben Wert
verkauft wurde, für die sie seinerzeit auch gekauft wurde -
hat der Partner dann Ansprüche? Handelt es sich dann überhaupt
um einen Zugewinn?

Danke und schönen Sonntag!
Gruß
Linni

Hallo Linni,
Genau so verhält es sich.
Jedenfalls sollte man erstmal davon ausgehen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen Richter zu einem anderen Ergebis kommen, hängt z. B. auch von der Länge der Ehezeit ab. Je länger die Ehe, desto eher ist von einem Zugewinn auszugehen.
Gruß Frank

Hallo Linni,

grundsätzlich JA - heißt ja auch Zugewinngemeinschaft. Aber,
im Rahmen des Zugewinnausgleichs können auch andere Regelungen
getroffen werden. Da Du nicht über weitere Aspekte berichtest
hast, kann ich leider auch keine diffenrenziertere Antwort
geben. Es kommt immer auf die Gesamtumstände an.
Sorry, mehr kann ich im Rahmen Deiner Darstellungen nicht
beitragen.

Gruß

Frank

Hallo, Frau Linni!

Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen, da fehlt mir das nötige Fachwissen!

Herzlichen Gruß,

David Gebauer

Hallo!

Nein. Die Eigentumswohnung gilt als Vermögen, die der eine Partner bereits mit in die Ehe gebracht hat. Es zählt somit zum sog. Anfangsvermögen und fliesst damit nicht in die Berechnung des Zugewinnausgleiches ein.

Hallo,
Nein! Es gilt nur das, was in der Ehe erworben wurde. Daher heißt es ja auch: Zugewinngemeinschaft. Diese hat vor einer Ehe nicht bestanden!
LG

Hallo Bertram,

vielen Dank für Ihre Informationen! Sie sind sehr hilfreich für mich. Aber was ist, wenn die Immobilie während der Dauer der Ehe an Wert verliert? - Ist nur ein Scherz!

Beste Grüße
Linni

Hallo Frank,

noch einmal „Danke“ für Deine Informationen!

Gruß
Linni

Hallo Herr Gebauer,

trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort!

Beste Grüße
Linni

Hallo, Frau Linni!

Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen, da fehlt mir das
nötige Fachwissen!

Herzlichen Gruß,

David Gebauer

Hallo Kerstin,

vielen Dank für Ihre Informationen! Sie sind sehr hilfreich für mich.

Beste Grüße
Linni

Hallo!

Nein. Die Eigentumswohnung gilt als Vermögen, die der eine
Partner bereits mit in die Ehe gebracht hat. Es zählt somit
zum sog. Anfangsvermögen und fliesst damit nicht in die
Berechnung des Zugewinnausgleiches ein.

Hallo Ulla,

vielen Dank für Ihre Informationen! Sie sind sehr hilfreich für mich. Aber was ist, wenn die Immobilie während der Dauer erheblich an Wert gewinnt?

Beste Grüße
Linni

Hallo,
Nein! Es gilt nur das, was in der Ehe erworben wurde. Daher
heißt es ja auch: Zugewinngemeinschaft. Diese hat vor einer
Ehe nicht bestanden!
LG

Hallo Ulla,

vielen Dank für Ihre Informationen! Sie sind sehr hilfreich
für mich. Aber was ist, wenn die Immobilie während der Dauer
erheblich an Wert gewinnt?

Beste Grüße
Linni

Hallo Linni,
sicher bin ich mir nicht, aber ich denke, dass auch das keine Rolle spielt! Hier müsste ein Anwalt gefragt werden, der natürlich wieder Geld kostet. Mittlerweile kann man die Beratungsgebühr vorher vereinbaren!
LG

Hallo,
Nein! Es gilt nur das, was in der Ehe erworben wurde. Daher
heißt es ja auch: Zugewinngemeinschaft. Diese hat vor einer
Ehe nicht bestanden!
LG

… nochmals vielen Dank und - guter Tipp mit der Beratungsgebühr!

Bester Gruß
Linni

Hallo Sabine,
Freut mich geholfen zu haben :wink:
Anscheinend geht es dir mit der Trennung gut, wenn du so zu scherzen aufgelegt .

Viele grüße
Bertram

Hallo Bertram,

Irrtum, ich will mich nicht trennen, sondern nächstes Jahr heiraten, aber - „wer-weiß, was“ irgendwann einmal kommt…!

Gruß
Sabine

Hallo Sabine,
du machst Dir ja vorher echt viel Gedanken :wink:
Ich wünsche Dir das es nicht zu einer Trennung kommt. Diese Erfahrung muss man nicht machen!!!

Viele Grüße
Bertram