Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Erbrecht

Hallo,

seit Juli 2015 bin ich wieder verheiratet. Meine Frau hat zwei leibliche KInder von zwei Vätern und ich habe ein leibliches Kind von einer anderen Frau.
Meine Partnerin besitzt zwei Häuser, vor der Ehe gekauft und ich ein Haus, ebenfalls vor der Ehe erworben. Gemeinsam besitzen wir noch ein Haus und zwei Grundstücke, welche zu einem größeren Teil von meiner Frau bezahlt wurden.
Nun haben wir das Problem wegen dem erben. Sie ( ich ebenfalls ) möchte nicht, dass der Teil, den Sie mehr bezahlt hat an mein Kind fällt, sondern an die eigenen. ( Momentan leben wir in der vom Staat durch die Heirat verliehenen Zugewinngemeinschaft )
Was ist mit dem Eigentum, vor der Ehe. Wie ist das mit Krediten? Was können wir tun, dass der andere nicht für den Kredit des anderen haften muss? Ehevertrag? Aber wie?
Was wäre sinnvoll zu tun?

Für Hilfe bedanke ich mich im vorraus.

MfG

Peter Jäger

Der Zugewinn in der Ehe fällt auf beide partner. Das Vermögen vor der Ehe behält jeder.

Bei Krediten haften die Personen die im Vertrag als haftende Personen aufgenommen wurden, unabhängig von deren Verhältnis untereinander.

Bei dieser Konstellation möchte ich schon sagen, dass ihr euch die habt verleihen lassen. Die Kinder waren ja schon da und auch ein paar Immobilien, was dann die entsprechenden Überlegungen fast provoziert.

Alles, was ihr vorher gehört hat, gehört ihr ja ohnehin. Es ginge also ohnehin nur um den Zgewinn.
Ich befürchte man müsste sich einfach mal anhand der aktuellen Werte ansehen, wer wieviel erben würde, wenn a) der Mann zuerst stirbt und b) die Frau.
Dann könnte man schauen, wie sich das mit Testament und Enterben/auf Pflichtteil setzen in die gewünschte Richtung verschieben lässt. Möglicherweise sind dann die Differenzen nicht mehr ganz so hoch. Man sollte sich dabei auch ein wenig von dem Gedanken trennen, dass während einer Ehe nur einer irgendwas mehr bezahlt. Es ist eben eine Ehe. Da kann auch mal einer gepflegt werden müssen etc. pp. Alles Dinge, die dann unter Tisch fallen, wenn man nur darauf achtet, dass nur ja der eine nicht eventuell 2 Ct. mehr bekommt.
Wahrscheinlich kommt man nicht umhin, sich mal die verschiedenen Fallkonstellationen mit Gestaltungsmöglichkeiten von einem Fachmenschen (ich denke da so in die Richtung Anwalt für Erbrecht/Notar oder auch Steuerberater) durchkaspern zu lassen. Möglicherweise spielen in die Entscheidungsfindung auch noch Aspekte außerhalb des Steuer- und Erbrechts rein, die nicht unterschätzt werden sollten.

Bißchen komische Frage. Was meinst Du mit haften? Es ist doch immer noch erstmal die finanzierte immobilie da? Die Banken sehen das ähnlich und sichern sich da auch genau damit ab. Ansonsten haftet erstmal jeder für sich, wenn er nicht den Kreditvertrag des anderen mit unterschrieben hat, als Bürge auftritt usw. Wenn es ums Erben geht, dann erbt man sowieso alles.

Grüße

Bis Juli 2015 wart Ihr nicht verheiratet. Zugewinngemeinschaft bezieht sich nur auf das, was Ihr seitdem gemeinsam angeschafft/erarbeitet habt. Alles, was vorher war, gehört demjenigen, der es sich erarbeitet und angeschafft hat. Zwischen Euch beiden sind nur die seit Juli 2015 dazugekommenen Dinge aufzuteilen. Das bezieht sich dann folglich auch auf die potenziellen Erben.
Ich würde erst mal raussortieren, was Ihr Euch seitdem gemeinsam zugelegt habt.
Das dürfte nicht soviel sein.
Wie jeder von euch die bis 2015 angeschafften Werte unter den jeweiligen Erben aufteilen will, ist was Anderes.
Kommt mir kniffelig vor. Vielleicht mal ein großes Blatt kariertes Papier nehmen und die Erbberechtigungsstrukturen der potenziellen Erben eintragen. Wenn die einigermaßen klar sind, einen Rechtsanwalt um Beratung bitten.
Viel Glück und nicht übereilen.