Zugewinngemeinschaft ohne Trauschein?

Hallo,

habe schon im Archiv gesucht aber dort nichts Brauchbares gefunden. Wenn sich ein Paar trennt, das ohne Trauschein zusammen gewohnt hat, gilt dann das Prinzip der Zugewinngemeinschaft?

Und wenn ja, wie läuft das denn dann ab? Mit Nachweisen und so.

Danke im Voraus.

Gruß
Yvonne

Hallo Yvonne,

Wenn sich ein Paar trennt, das ohne Trauschein
zusammen gewohnt hat, gilt dann das Prinzip der
Zugewinngemeinschaft?

Nein! Vergiß es. „Wer sich nicht in den Hafen der Ehe bewegt, ist
nicht entsprechend schutzwürdig“.
Man kann dann nur versuchen nachzuvollziehen, wem was gehörte und wer
was anschaffte. Lustig wird´s dann bei der Frage, wer wem was
schenkte.
Ich hoffe, das war wirklich eine Frage ohne realen Hintergrund…

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

die Frage hat (leider) einen sehr realen Hintergrund.

Gruß
Yvonne

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Hallo Yvonne,

das solltest Du am besten mit einem Rechtsanwalt besprechen…
Normalerweise ist zwar ohne Partnerschaftsvertag nichts zu machen…
aber da jeder Einzelfall anders gelagert ist,kann dir hier nur ein
Anwalt in einer persönlichen Beratung was dazu sagen…

mfg

Frank