Zugewinngemeinschaft u. Immobilien

Hallo,

folgender angenomnmene Fall: Person A und Person B sind mit Zugewinngemeinschaft verheiratet. Person A erbt nach der Hochzeit eine Immobilie (z.B. ein Acker).
Wäre der Wert des Ackers in der Zugewinngemeinschaft enthalten (50% A und 50% B) oder sind Immobilien davon ausgenommen (verbliebe zu 100% bei A)?

Danke und Gruß,
mΔx

folgender angenomnmene Fall: Person A und Person B sind mit
Zugewinngemeinschaft verheiratet. Person A erbt nach der
Hochzeit eine Immobilie (z.B. ein Acker).
Wäre der Wert des Ackers in der Zugewinngemeinschaft enthalten
(50% A und 50% B) oder sind Immobilien davon ausgenommen
(verbliebe zu 100% bei A)?

wäre doch ziemlich langweilig, wenn nur die in der ehe angeschafften ikea-möbelstücke in den zugewinn fielen…

das geerbte grundstück wird dem anfangsvermögen hinzugerechnet, § 1374 II bgb. d.h. sollte im zeitpunkt der scheidung das grundstück vorhanden sein, an wert zugenommen haben und der mann ausgleichspflichtig sein, dann ist dieser wert hälftig zu teilen.

Hallo,

folgender angenomnmene Fall: Person A und Person B sind mit
Zugewinngemeinschaft verheiratet. Person A erbt nach der
Hochzeit eine Immobilie (z.B. ein Acker).
Wäre der Wert des Ackers in der Zugewinngemeinschaft enthalten
(50% A und 50% B) oder sind Immobilien davon ausgenommen
(verbliebe zu 100% bei A)?

Hi da mal nachlesen:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/s…
MfG ramses90

Danke und Gruß,
mΔx

alles klar - Danke Euch - * dafür :smile: - owT
Danke