Zugewinngemeinschaft und Harz IV

Mal ein theoretischer Fall.
A und B sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag, also Zugewinngemeinschaft. A geht während der ganzen Zeit der Ehe arbeiten und verdient den Lebensunterhalt für beide. B geht nicht arbeiten (macht aber auch keine Kinderbetreuung o.ä.) Nach z.B. 10 Jahren trennen sich A und B. Es wurde während der Ehezeit ein Vermögen von 30.000 € erwirtschaftet (obwohl mir schleierhaft ist, wie man das ermitteln kann). Da A und B ein gutes Verhältnis beibehalten, will B von dem Geld nichts haben, da er der Meinung ist, dass A das ganze Geld verdient hat und er schon während der Ehe die ganze Zeit auf A`s Kosten gelebt hat.
Da B immer noch keine Arbeit hat, muss er jetzt Harz IV beantragen. Kann das Arbeits/Sozialamt in diesem Fall fordern, dass B seinen ANteil aus dem Vermögen einfordert und erstmal davon lebt?
Danke für Antworten
pucky

Man darf - verständlicherweise - seine Hilfebürftigkeit gem § 34 SGB II nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.