Wenn ich richtig informiert bin, ist eine Ehe, sofern nicht anders vereinbart, eine Zugewinngemeinschaft.
Das bedeutet, alle Anschaffungen in der Ehe gehören beiden Ehepartnern.
Bei einer Ehescheidung wird dieser „Zugewinn“ dann hälftig aufgeteilt.
Gegebenenfalls muss der andere Ehepartner ausgezahlt werden.
Nun dazu meine Fragen:
Ist es entscheidend, von wessen Einkommen die Sachen bezahlt
wurden?
Hat der Name auf dem Kaufvertrag eine Relevanz für die
Zugehörigkeit?
Beispiel: Ein Auto wird vom Ehemann gekauft. Im Kaufvertrag steht
sein Name.
Wenn Bestandteile des Zugewinnes während des Trennungsjahres
veräußert werden, hat der Ehepartner dann ein Anrecht auf den
halben Anteil des Verkaufserlöses? Darf überhaupt verkauft werden?
Besagtes KFZ wird von einem Ehepartner an einen Verwandten
Sicherungs - übereignet. Ist das möglich?
Wenn ich richtig informiert bin, ist eine Ehe, sofern nicht
anders vereinbart, eine Zugewinngemeinschaft.
Richtig, § 1363 I BGB.
Das bedeutet, alle Anschaffungen in der Ehe gehören beiden
Ehepartnern.
Falsch, § 1363 II BGB.
Bei einer Ehescheidung wird dieser „Zugewinn“ dann hälftig
aufgeteilt.
Richtig, §§ 1372 ff. BGB, insbesondere auch § 1378 I BGB.
Gegebenenfalls muss der andere Ehepartner ausgezahlt werden.
Richtig.
Ist es entscheidend, von wessen Einkommen die Sachen
bezahlt
wurden?
Nein, entscheidend ist, wem sie gehören. Oftmals wird gemeinsames Eigentum vorliegen, auch wenn nur einer die Sachen bezahlt hat, dies insbesondere dann, wenn der andere gar nicht erwerbstätig ist, sondern z.B. den Haushalt führt und die Kinder großzieht.
Hat der Name auf dem Kaufvertrag eine Relevanz für die
Zugehörigkeit?
Nein.
Wenn Bestandteile des Zugewinnes während des
Trennungsjahres
veräußert werden, hat der Ehepartner dann ein Anrecht auf den
halben Anteil des Verkaufserlöses? Darf überhaupt verkauft
werden?
Stichtag für die Berechnung ist die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages, § 1384 BGB. Maßgeblich ist, was zu diesem Zeitpunkt als Endvermögen vorhanden ist. Ob das nun ein Auto oder Bargeld ist, ist irrelevant.
Verkaufen darf das Auto nur der Eigentümer. Der aber darf es halt auch.
Besagtes KFZ wird von einem Ehepartner an einen Verwandten
Sicherungs - übereignet. Ist das möglich?
sollte der Ehepartner vor der Ehe bereits ein Auto besessen haben und wurde es während der Ehe durch ein anderes ersetzt, kann es sich auch um eine sogenannte Ersatzbeschaffung handeln. Bei dieser werden nur besondere Diskrepanzen (z. B. vorher Uraltauto aus fünfter Hand - danach ein neuer Mercedes) ausgeglichen.