Hallo,
bei einer Zugewinngemeinschaft ist jeder Ehepartner bei einer Scheidung ja hälftig am Zugewinn berechtigt. (oder gibt es da noch Ausnahmen auch ohne Ehevertrag?)
Was mich interessiert ist, was als Zugewinn bewertet wird. Sagen wir, der Mann hat bei Beginn der Ehe 250 TEUR als Vermögen in seinem Depot.
Während der Ehe kauft er mit diesem Vermögen ein Haus, der Wert bliebt gleich.
Fällt nun dieses Vermögen in den Zugewinn? Eigentlich ist es ja nur eine Umschichtung des Vermögens, welches schon vorhanden war.
Gruß
Jonny