Zugewinngemeinschaft :wie wird Zugewinn bewertet?

Hallo,

bei einer Zugewinngemeinschaft ist jeder Ehepartner bei einer Scheidung ja hälftig am Zugewinn berechtigt. (oder gibt es da noch Ausnahmen auch ohne Ehevertrag?)

Was mich interessiert ist, was als Zugewinn bewertet wird. Sagen wir, der Mann hat bei Beginn der Ehe 250 TEUR als Vermögen in seinem Depot.
Während der Ehe kauft er mit diesem Vermögen ein Haus, der Wert bliebt gleich.
Fällt nun dieses Vermögen in den Zugewinn? Eigentlich ist es ja nur eine Umschichtung des Vermögens, welches schon vorhanden war.

Gruß
Jonny

Hallo,

Fällt nun dieses Vermögen in den Zugewinn? Eigentlich ist es
ja nur eine Umschichtung des Vermögens, welches schon
vorhanden war.

genau. Er gibt auf der Seite des Anfangsbestandes 250.000 an und auf der Seite des Endbestandes. Somit neutralisiert sich das.

Hat das Haus laut Gutachten (weil z.B. die Bodenpreise gestiegen sind) inzwischen einen Wert von 280.000 Euro, dann muss er mit der Frau die 30.000 Euro Wertzuwacht = Zugewinn teilen.

Gruß
Ingrid