Hallo,
heute habt Ihr die Möglichkeit eine (bald ausufernde) Streitfrage zu klären.
Folgendes:
Wir haben in der Firma einen PKW-Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,00 t. Nun behaupte ich, dass das Zugfahrzeug 2t ziehen dürfen muss (egal wie schwer nun der Anhänger mit Ladung tatsächlich ist (natürlich nur bis 2t)).
Mein Gegenüber erklärt mir stoisch (seit Monaten), dass, wenn ich den Hänger z.B. leer ziehe und dieser somit z.B. nur 450 kg wiegt, ich diesen mit jedem Fahrzeug ziehen darf, welches z.B. auch nur 450 kg zulässiges Anhängelast ziehen darf!
Ich weiß, der Satz klingt reichlich dämlich, daher nochmals in Kurform:
Ich behaupte: Hänger (zul. Gesamtgewicht 2t) darf immer nur von einem Fahrzeug gezogen werden, welches auch eine Anhängelast von 2 t hat. Egal ob der Hänger leer, halbvoll oder ganz voll geladen ist.
Kann uns hierzu eine freundliche Seele eine vernünftige (und hoffentlich klare) Erklärung abgeben!
Im voraus herzlichen Dank!
clafi
Hallo clafi,
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
Aus dieser Formulierung ergibt sich für mich, das nur das tatsächliche Anhängergewicht ausschlaggebend ist.
Viele Grüße
Tom
DANKE!
Hallo Tom,
tja, dann lag ich wohl gründlich daneben. Ein paar Bierchen gehen dann wohl demnächst auf meinen Deckel.
Vielen Dank für die Antwort!