Zugriff auf alte Buchhaltungssoftware

Hallo,

ich bin vor einigen Jahren von einer alten auf eine andere, neue Buchhaltungssoftware umgestiegen. Bisher habe ich die alte Software mit allen darin enthaltenen Daten vorgehalten, da ich annahm, ggf. den Zugriff auf diese dem Finanzamt oder anderen Prüfern anbieten zu müssen. Mittlerweile erreicht die Lebensdauer d.h. Einsatzfähigkeit dieser Software allerdings ihre Grenzen und wird in absehbarer Zeit auslaufen.

Kann mir jemand sagen, ob ich gezwungen bin, den Zugriff auf diese Daten weiterhin zu sichern? Es handelt sich um Daten aus der Zeit vor 2010. Ich bin außerdem nur Kleinunternehmer, d.h. prinzipiell nicht zur Buchführung verpflichtet, hatte dies jedoch damals dennoch getan.

Besten Dank für jede Hilfe!

Bijan

Hallo Bijan,

in deinem speziellen Fall kann ich zur Buchhaltungssoftware nichts sagen. Ich würde dir jedoch empfehlen, unbedingt die Unterlagen für irgend welche Eventualitäten aufzubewahren. Falls du alles ausdrucken kannst, sehe ich kein Problem, den „analogen Speicher“ Papier für die geforderten 10 Jahre aufzubewahren. Nach meiner Auskunft spielt es keine Rolle, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Alle Unterlagen, die zu einem Auftrag gehören!!

Gruß
Christian

Hallo, normalerweise kann man eine Buchhaltung exportieren. Hier wird oftmals das asci-Format angeboten oder Datev. Hauptsache, es wird ein Protokoll von den einzelnen Buchungen erstellt, dann geht die Finanzamtsprüfung positiv aus. Das habe ich jedenfalls selbst erfahren. Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg!

Hallo Bijan, als Kleinunternehmer sind Sie nicht buchhaltungspflichtig. Deshalb gibt es auch keine Notwendigkeit auf die alte Software zurückgreifen zu müssen. Der Nachteil ist, dass das Finanzamt dann eine Schätzung vornimmt. Alternativ sind aber die alten Abschlüsse in Form von Ausdrucken vorhanden. Anhand dieser Nachweise kann das Finanzamt sich schon ein Urteil bilden. Kleinunternehmer sind überschaubare Einheiten. Also ganz entspannt bleiben. Wo eine Pflicht fehlt kann es keinen Zwang geben. Wenigstens bis heute gilt dies. In Zukunft kann sich das aber ändern.

Hallo Bijan,

die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

Grüße
Mathis