Hallo,
ich bin vor einigen Jahren von einer alten auf eine andere, neue Buchhaltungssoftware umgestiegen. Bisher habe ich die alte Software mit allen darin enthaltenen Daten vorgehalten, da ich annahm, ggf. den Zugriff auf diese dem Finanzamt oder anderen Prüfern anbieten zu müssen. Mittlerweile erreicht die Lebensdauer d.h. Einsatzfähigkeit dieser Software allerdings ihre Grenzen und wird in absehbarer Zeit auslaufen.
Kann mir jemand sagen, ob ich gezwungen bin, den Zugriff auf diese Daten weiterhin zu sichern? Es handelt sich um Daten aus der Zeit vor 2010. Ich bin außerdem nur Kleinunternehmer, d.h. prinzipiell nicht zur Buchführung verpflichtet, hatte dies jedoch damals dennoch getan.
Besten Dank für jede Hilfe!
Bijan